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Generelle Zeugenrechte im Rahmen von polizeilichen Vernehmungen

Bei einer Anzeigenerstattung werden Sie in der Regel als Zeugin oder Zeuge befragt. Ihre Aussage ist von hohem Wert, denn sie hilft oftmals die Tat aufzuklären, den Täter oder die Täterin zu ermitteln und zu überführen.
Über die nachfolgend genannten Zeugenrechte und -pflichten können Sie bei einer Zeugenvernehmung informiert oder belehrt werden, auch wenn Sie selbst durch die Tat nicht geschädigt wurden.
Hierzu ist die Polizei verpflichtet.

Sollten Sie zu der/dem Beschuldigten in einem besonderen Verwandtschaftsverhältnis stehen, könnte Ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen.
Dieses gilt für Kinder, Eltern, Verlobte, Verheiratete und für Personen, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind oder eine solche versprochen haben. Das Recht gilt auch dann noch, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt auch dann, wenn Sie mit der oder dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert sind oder waren.

Das Auskunftsverweigerungsrecht steht denjenigen zu, wenn Sie sich oder Ihre Angehörigen durch eine wahrheitsgemäße Aussage in der Vernehmung in Gefahr bringen, selbst wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden. Anders als beim Zeugnisverweigerungsrecht bezieht sich das Auskunftsverweigerungsrecht jedoch nur auf bestimmte Fragen.

Sie können sich eines Rechtsbeistands bedienen, der Sie vertritt. Dem Anwalt ist die Anwesenheit während Ihrer Vernehmung grundsätzlich gestattet.
Die Kosten eines Rechtsbeistandes müssen Sie in der Regel selbst tragen.
Ausnahmen können beispielsweise dann gegeben sein, wenn

  • festgestellt wird, dass Sie Ihre Befugnisse und Interessen in der Vernehmung nicht selbst wahrnehmen können
  • Sie Nebenklage berechtigt sind und Ihnen ein Rechtsbeistand beigeordnet wird oder im Rahmen einer Verurteilung der Täterin oder dem Täter auferlegt wird, Ihnen die Kosten zu erstatten, sofern er dies tragen kann.

Als Nebenklägerin oder Nebenkläger mit einem geringen Einkommen können Sie auch eine Prozesskostenhilfe beantragen, wenn die oben genannten Punkte nicht für Sie zutreffend sind.

Besteht ein begründeter Anlass zur Besorgnis, dass durch die Offenbarung Ihrer Identität oder Ihrer Anschrift Ihre Rechtsgüter oder einer anderen Person gefährdet werden oder auf Sie oder eine andere Person in unlauterer Weise eingewirkt wird, so kann auf Angaben zur Person bzw. persönlichen Anschrift verzichtet werden, und es reicht die Benennung einer ladungsfähigen Anschrift aus. Die Polizei hilft Ihnen bei der Benennung einer ladungsfähigen Anschrift.

Sie sollten Ihr Wissen über den Gegenstand der Vernehmung unbeeinflusst durch Fragen, Vorhalte oder frühere Aussagen selbstständig und zusammenhängend wiedergeben.

Wurden Sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Polizei als Zeugin/Zeuge vorgeladen, haben Sie ein
Anrecht auf Zeugenentschädigung für Verdienstausfall und Auslagen, wie z.B.
Nähere Informationen finden Sie unter: Amtsgericht Bremen.