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Höchstgeschwindigkeiten

Allgemeines

Neben den allgemeinen Grundregeln über das Verhalten im Schiffsverkehr, wie

  • § 1.04 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
  • § 3 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
  • § 26 Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

nach denen die Fahrgeschwindigkeit so einzurichten ist, dass das Fahrzeug jederzeit der Verkehrslage und der Beschaffenheit der Wasserstraße genügt und nötigenfalls rechtzeitig aufgestoppt werden kann bzw. dass durch Sog und Wellenschlag kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird, haben die zuständigen Bundes- bzw. Landesbehörden für aufgeführte Wasserstraßen Höchstgeschwindigkeiten festgesetzt.

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Höchstgeschwindigkeiten der Bundes-und Landesbehörden




WasserstraßeHöchstgeschwindigkeit
Nationalpark niedersächsisches Wattenmeer (Seeschifffahrtsstraße)
Zone I: innerhalb / ausserhalb des Fahrwassers12kn FdW / 8kn FdW
Zone II: innerhalb / ausserhalb des Fahrwassers16kn FdW / 12kn FdW
Fahrgastschiffe in Zone II (in- und ausserhalb FW24kn FdW
Binnschifffahrtsweg Elbe-Weser (Landesgewässer)
ein­ schließlich Hadelner- und Bederkesa-Geeste-Kanal)
8 km/h FüG
Geeste (Hafengebiet) bis Brücke Stresemannstraßemäßige Geschwindigkeit
Unterweser (Seeschifffahrtsstraße)
bis zur Eisenbahnbrücke in Bremenkeine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung
Stellen mit erkennbaren Badebetrieb (Passierabstand größer 500 m)8 km/h FdW
Hunte (Seeschiffahrtsstraße)10 km/h FdW
Norddeutsche Kanäle (Binnenschifffahrtsstraßen)
Küstenkanal12 km/h FüG
Elisabethfehnkanalkanal7 km/h FüG
Lesum (Seeschifffahrtsstraße)
Mündung in die Weser bis zum Zusammenfluss Hamme/Wümme (Dreieck)12 km/h FdW
Wümme (Seeschifffahrtsstraße)
Untere Wümme (Von der Einmündung in die Lesum bis zur Franzosenbrücke in Borgfeld)8 km/h FdW
Hamme (niedersächsisches Landesgewässer)
unterhalb der Ritterhuder Schleuse
12 km/h FüG
oberhalb der Ritterhuder Schleuse bis Tietjens Hütte8 km/h FüG
oberhalb Tietjens Hütte5 km/h FüG
Schiffbare Wasserläufe im Stadtgebiet Bremen außerhalb der Bundeswasserstraßen (Landesgewässer)
Blocklandgewässer (Kleine Wümme, Torfkanal, Kuhgraben, Waller Fleet usw.)5 km/h FüG (+Strömung)
Übrige Gewässer (Ochtum, usw.)8 km/h FüG (+Strömung)
Mittel- und Oberweser mit Nebenflüssen (Binnenschifffahrtsstraße)
Mittel- und Oberweser35 km/h FüG
Ausnahmen:
Stadtgebiet Bremen (Eisenbahnbrücke in Bremen bis Zuleiter Werdersee)12 km/h FüG
Auf der Mittelweser oberhalb und unterhalb der Wehre (Wehrarme) von den Abzweigungen bis zu den Einmündungen der zugehörigen Schleusenkanäle (z.B. Wehr-Intschede bis Badener Berge)zu Berg 12 km/h - zu Tal 18 km/h
Schleusenkanäle der Mittelweser und Verbindungskanal zur Leine12 km/h
In den Schleusenbereichen (gekennzeichnet durch schwarz-gelbe Dalben)mäßige Geschwindigkeit

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