Allgemeines
Die WSP / DA Maritime Security ist zuständig für die Umsetzung der Maßnahmen des International Ship and Port Facility Security (WSP / DA) Codes auf Hafenanlagen.
Der WSP / DA-Code dient dem Schutz der internationalen Handelsschifffahrt und der von ihr genutzten Hafenanlagen vor terroristischen Aktivitäten.
„DA“ steht dabei für „Designated Authority“, und leitet sich aus dem ISPS-Code als Bezeichnung für die zuständige Behörde ab. Der Code regelt, dass international verkehrende Seeschiffe ab einer bestimmten Größe (500 BRZ) grundsätzlich nur an ISPS-konform gesicherten, mit genehmigten Gefahrenabwehrplänen versehenen Hafenanlagen liegen dürfen.
Darüber hinaus obliegt der WSP / DA Maritime Security die Umsetzung der Richtlinie 2005/65 EG („Gesamthafenrichtlinie“), die eine Risikobewertung für das gesamte Areal des stadtbremischen Hafens fordert. Der hierauf basierende Gefahrenabwehrplan Hafen ist vom Hansestadt Bremischen Hafenamt erstellt worden und wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Ein besonderes Merkmal dieser seitens der senatorischen Stellen beauftragten Behörde ist, dass dort sowohl Mitarbeiter der Abteilung Wasserschutzpolizei als auch Mitarbeiter des Hansestadt Bremischen Hafenamtes, gemeinsam an der sachgerechten Umsetzung der o.g. Vorschriften arbeiten.
Aufgaben
Von den Aufgaben, die die WSP / DA Maritime Security in diesem Zusammenhang zu erfüllen hat, sind folgende besonders hervorzuheben:
Das engagierte Zusammenwirken der Hafenanlagenbetreiber und der WSP / DA Maritime Security hat insgesamt zu einem hohen Sicherheitsniveau mit entsprechenden Standards in den bremischen Häfen geführt und gewährleistet dies fortdauernd.