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Umzüge - Informationen und Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremen

Wenn die Örtlichkeit kein reguläres Abstellen eines Kraftfahrzeuges zur Bewerkstelligung eines Umzuges erlaubt, können Sie bei der Polizei Bremen entsprechend notwendige Haltverbote inkl. der notwendigen Ausnahmegenehmigung zum Parken in dem temporären Haltverbot beantragen. Sollte bereits eine Haltverbotsbeschilderung vorhanden sein und Sie nur eine Ausnahmegenehmigung benötigen, so liegt die Zuständigkeit beim Amt für Straßen und Verkehr.

In dem uns zugestellten Antragsformular (pdf, 139.3 KB) teilen Sie uns bitte die Straßenbeschilderung des betroffenen Bereichs mit.

Sollte die Einrichtung einer Haltverbotsstrecke notwendig sein, sind die erforderlichen Verkehrszeichen vom Antragsteller zu beschaffen und die Kosten dafür zu tragen. Die Verkehrszeichen müssen in Form, Schrift und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen und mindestens drei Tage (der Aufstelltag wird nicht mitgerechnet) vor Umzugsbeginn aufgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Durchführung von Wohnungsumzügen aufgrund des Gesetzes an die Sonn- und Feiertage (Bremische Feiertage) generell verboten ist.
Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte an das zuständige Sammelpostfach der Verkehrssachbearbeiter der Polizei Bremen (siehe Punkt Zuständigkeit).

Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

Das Amt für Straßen und Verkehr erteilt verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeitsstellen im sogenannten Vorbehaltsstraßennetz der Stadtgemeinde Bremen.

zum Vorbehaltsnetz gehören:

  • namentlich aufgeführte Straßenliste (pdf, 26.3 KB) gemäß Auszug aus dem Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
  • alle Straßenabschnitte, auf denen der öffentliche Personennahverkehr verkehrt.

Die Polizei Bremen erteilt verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeitsstellen für:

  • alle Arbeitsstellen in allen anderen Straßen (sog. untergeordnetes Straßennetz)
  • Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz, sofern die Fahrbahn nicht in Anspruch genommen wird (z. B. ausschließlich Geh- und/oder Radweg und sonstige Nebenanlagen auf einer Hauptstraße betroffen.)

Zur Prüfung des Antrags einzureichende Dokumente

  • ein vollständig ausgefüllter Antrag
  • genehmigungsfähige Verkehrszeichenpläne/Regelpläne
  • Schulungsnachweis MVAS/RSA über Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung des Verantwortlichen im Sinne der RSA bei Arbeitsstellen mit verkehrlichen Auswirkungen

Antragsfristen für Vollsperrungen / Verlängerungsanträge / Änderungsanträge

Anträge für Vollsperrungen von Fahrbahnen in der Zuständigkeit der Unteren Straßenverkehrsbehörde Polizei Bremen, sind grundsätzlich mindestens 3 Wochen vor beantragten Arbeitsbeginn zu stellen. Bei notwendigen Änderungen an bestehenden Lichtsignalanlagen mind. 6 Wochen vor Arbeitsbeginn.

Änderungsanträge und Verlängerungsanträge sind mind. 5 Werktage vor geplantem Wirkungseintritt mit einer aussagekräftigen Begründung zu stellen.

Die Vorlaufzeiten beginnen erst, wenn ein genehmigungsfähiger Antrag vorliegt und alle weiteren notwendigen Unterlagen (z.B. MVAS Nachweis, Verkehrszeichenplan, Umleitungsplan usw.) eingereicht wurden.

Ein Anspruch auf Genehmigung nach Ablauf der Vorlaufzeit besteht nicht.

Formulare

  • Anmeldung von Arbeitsstellen (für die Beantragung ab Dez. 2023)

Anmeldung von Arbeitsstellen, Antrag Sicherung Baustelle (pdf, 194.4 KB)

Zuständigkeiten

Alle oben beschriebenen Antragsformen, die die Zuständigkeit der Polizei tangieren, senden Sie bitte zeitgerecht an das zuständige Sammelpostfach der Verkehrssachbearbeiter:innen der Polizei Bremen.

Um Ihren Antrag sachgerecht prüfen zu können, ist dieser bitte vollständig ausgefüllt und mit genehmigungsfähigen Verkehrszeichenplänen / Regelplänen bei uns einzureichen.






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Anträge, die postalisch versendet werden, sind an folgende Anschrift zu richten:

Polizei Bremen
Direktion Einsatz
Abteilung Verkehr
E30 / Führungsgruppe
Niedersachsendamm 67-69
28201 Bremen