Wir legen Wert auf unser Einstellungsverfahren, durch das wir versuchen, genau die Richtigen zu finden.
Unsere Bestenauslese erfolgt nicht über einen festgelegten Notendurchschnitt, sondern über ein Prüfungsverfahren nach unseren Maßgaben.
Im Gegensatz dazu verzichten wir auf eine Mindestgröße sowie auf ärztliche Atteste bereits zu Beginn der Onlinebewerbung. Sie müssen außerdem nicht zwingend die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wir möchten uns der kulturellen Vielfältigkeit Bremens anpassen und die Anzahl von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit Migrationshintergrund weiterhin vergrößern.
Eine Höchstaltersgrenze für den Einstieg in den Polizeivollzugsdienst gibt es nach der Bremischen Polizeilaufbahnverordnung nicht, allerdings finden sich die Schranken für die Einstellung in der Bremischen Landeshaushaltsordnung.
Sie verfügen am Tag der Einstellung über:
Bewerbende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen einen Nachweis über mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache in Form des Goethe-Zertifikats C1 oder vergleichbar. Dieser ist den Bewerbungsunterlagen mit beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus in einem Eignungsauswahlverfahren.
Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens werden Sie über den Ausgang informiert.
Entsprechend der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden Einstellungszusagen vergeben.
Bewerbende, die noch nicht berücksichtigt werden können, werden nach der Höhe der erreichten Punktzahl in der Nachrückerliste geführt und benachrichtigt, sobald für sie ein Studienplatz frei geworden ist.
Nach erfolgreichem Bestehen des Einstellungs- und Auswahlverfahrens bei der Polizei Bremen müssen Sie noch eine Einstufungsprüfung an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung ablegen.
Sie können für die Einstufungsprüfung zugelassen werden, wenn Sie unser Eignungsauswahlverfahren erfolgreich bestanden haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung:
Weiterhin müssen Sie über einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der letzten drei Jahre verfügen.
Bewerbungshinweis
Über unsere Einstellungsberatung erfahren Sie das Bewerbungsfristende für die Zulassung zur Einstufungsprüfung.
Bewerben Sie sich frühzeitig zur Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde Bremerhaven, damit uns auch die Zeit bleibt, Sie rechtzeitig im Verfahren zu berücksichtigen.
Eine Bewerbung
zum Einstellungstermin 01.10. eines Jahres muss bis spätestens zum 15.03. und
zum Einstellungstermin 01.04. eines Jahres bis spätestens 15.09. des Vorjahres erfolgt sein.
Sie sind verpflichtet gegenüber den Polizeien des Landes Bremen alle Ermittlungsverfahren sowie jede polizeiliche Ermittlung anzuzeigen, die gegen Sie geführt wurden bzw. wurde. Hierbei ist es unerheblich, ob dieses Verfahren abgeschlossen, gänzlich eingestellt oder nur vorläufig eingestellt (z.B. weil Sie eine Geldbuße gezahlt oder eine andere Leistung, wie beispielsweise gemeinnützige Arbeit, erbracht haben) wurde. Sie sind im Bewerbungsverfahren zur Mitwirkung verpflichtet.
Falsche oder fehlende Angaben können zur Ablehnung Ihrer Bewerbung führen!
Sollte einer dieser Punkte auf sie zutreffen, dann fügen Sie bitte zu Ihren Angaben im Bewerbungsonlineformular eine persönliche Stellungnahme (unter Benennung des Aktenzeichens und der ermittelnden Staatsanwaltschaft/des Gerichtes) Ihrer Bewerbung hinzu. Aus dieser sollten der Tathergang, Ihre Rolle, Ihr Alter zum damaligen Zeitpunkt und das Verfahrensergebnis hervorgehen. Im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung wird hiernach über die weitere Zulassung zum Verfahren entschieden.
Bei aktuell gegen Sie gerichtete Ermittlungsverfahren benennen Sie uns bitte nur die Tatzeit, den Tatvorwurf, Ihre Rolle sowie den Stand des Verfahrens.
Bei einem ausländischen Bildungsabschluss ist die Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit vorzulegen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Ihr Abschlusszeugnis aus dem Ausland sowie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusszeugnisses (bei nicht deutscher Sprache) bei.
Bewerbende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen einen Nachweis über mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache in Form des Goethe-Zertifikats C1 oder vergleichbar. Dieser ist den Bewerbungsunterlagen mit beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus in einem Eignungsauswahlverfahren.
Sie haben Tätowierungen?
Dann bitten wir Sie, uns Fotos und eine Beschreibung zur Bedeutung der Bilder Ihrer Bewerbung beizufügen. Nur so können wir im Hinblick auf die zu erfüllenden Zulässigkeitsvoraussetzungen im Einzelfall über Ihre Bewerbung entscheiden.
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