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Hinweise und Anforderungen

Wir legen Wert auf unser Einstellungsverfahren, durch das wir versuchen, genau die Richtigen zu finden.
Unsere Bestenauslese erfolgt nicht über einen festgelegten Notendurchschnitt, sondern über ein Prüfungsverfahren nach unseren Maßgaben.

Wir suchen diejenigen,

  • die Teamfähigkeit verstehen und auch leben
  • die keine Berührungsängste mit anderen Menschen haben, wenn es darum geht, für Recht und Gesetz einzustehen und sich dabei neutral zu verhalten.

Im Gegensatz dazu verzichten wir auf eine Mindestgröße sowie auf ärztliche Atteste bereits zu Beginn der Onlinebewerbung. Sie müssen außerdem nicht zwingend die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wir möchten uns der kulturellen Vielfältigkeit Bremens anpassen und die Anzahl von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit Migrationshintergrund weiterhin vergrößern.

Eine Höchstaltersgrenze für den Einstieg in den Polizeivollzugsdienst gibt es nach der Bremischen Polizeilaufbahnverordnung nicht, allerdings finden sich die Schranken für die Einstellung in der Bremischen Landeshaushaltsordnung.

Sie verfügen am Tag der Einstellung über:

  • die Hochschul- oder Fachhochschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand, der Ihnen den Bremischen Hochschulzugang eröffnet
    oder
  • verfügen über einen mittleren oder als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss sowie über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren mit einer entsprechenden Berufserfahrung von mindestens drei Jahren
  • sowie über einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der vorausgegangenen letzten drei Jahre. (Zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung ist nach Bestehen des Auswahlverfahrens in der Polizei Bremen der Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife durch eine Einstufungsprüfung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung erforderlich.),
  • sind im Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis B (die uneingeschränkte Klasse B muss spätestens bis zum Ende des 1. Semesters vorliegen),
  • verfügen über eine gute körperliche Fitness sowie die für den Polizeidienst notwendige Fähigkeiten und geistige Eignung,
  • besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Ausnahmen für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Nicht-EU-Staaten sind möglich),
  • gewährleisten jederzeit, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten,
  • sind nicht gerichtlich bestraft bzw. gegen Sie ist zum Zeitpunkt der Einstellung kein offenes Strafverfahren anhängig.

Bewerbende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen einen Nachweis über mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache in Form des Goethe-Zertifikats C1 oder vergleichbar. Dieser ist den Bewerbungsunterlagen mit beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus in einem Eignungsauswahlverfahren.

Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens werden Sie über den Ausgang informiert.

Entsprechend der zur Verfügung stehenden Studienplätze werden Einstellungszusagen vergeben.
Bewerbende, die noch nicht berücksichtigt werden können, werden nach der Höhe der erreichten Punktzahl in der Nachrückerliste geführt und benachrichtigt, sobald für sie ein Studienplatz frei geworden ist.

Nach erfolgreichem Bestehen des Einstellungs- und Auswahlverfahrens bei der Polizei Bremen müssen Sie noch eine Einstufungsprüfung an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung ablegen.
Sie können für die Einstufungsprüfung zugelassen werden, wenn Sie unser Eignungsauswahlverfahren erfolgreich bestanden haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung:

  • nach dem mittleren Bildungsabschluss eine mindestens 2- jährige Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf, schulische Berufsausbildung oder Berufsausbildung in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis erfolgreich abgeschlossen haben und
  • nach der abgeschlossenen Berufsausbildung mindestens 3 Jahre eine
    Berufstätigkeit ausgeübt haben.

Weiterhin müssen Sie über einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der letzten drei Jahre verfügen.

Bewerbungshinweis
Über unsere Einstellungsberatung erfahren Sie das Bewerbungsfristende für die Zulassung zur Einstufungsprüfung.

Tipp!

Bewerben Sie sich frühzeitig zur Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde Bremerhaven, damit uns auch die Zeit bleibt, Sie rechtzeitig im Verfahren zu berücksichtigen.

Eine Bewerbung

zum Einstellungstermin 01.10. eines Jahres muss bis spätestens zum 15.03. und
zum Einstellungstermin 01.04. eines Jahres bis spätestens 15.09. des Vorjahres erfolgt sein.

Sie sind verpflichtet gegenüber den Polizeien des Landes Bremen alle Ermittlungsverfahren sowie jede polizeiliche Ermittlung anzuzeigen, die gegen Sie geführt wurden bzw. wurde. Hierbei ist es unerheblich, ob dieses Verfahren abgeschlossen, gänzlich eingestellt oder nur vorläufig eingestellt (z.B. weil Sie eine Geldbuße gezahlt oder eine andere Leistung, wie beispielsweise gemeinnützige Arbeit, erbracht haben) wurde. Sie sind im Bewerbungsverfahren zur Mitwirkung verpflichtet.

Falsche oder fehlende Angaben können zur Ablehnung Ihrer Bewerbung führen!

Sollte einer dieser Punkte auf sie zutreffen, dann fügen Sie bitte zu Ihren Angaben im Bewerbungsonlineformular eine persönliche Stellungnahme (unter Benennung des Aktenzeichens und der ermittelnden Staatsanwaltschaft/des Gerichtes) Ihrer Bewerbung hinzu. Aus dieser sollten der Tathergang, Ihre Rolle, Ihr Alter zum damaligen Zeitpunkt und das Verfahrensergebnis hervorgehen. Im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung wird hiernach über die weitere Zulassung zum Verfahren entschieden.

Bei aktuell gegen Sie gerichtete Ermittlungsverfahren benennen Sie uns bitte nur die Tatzeit, den Tatvorwurf, Ihre Rolle sowie den Stand des Verfahrens.

Bei einem ausländischen Bildungsabschluss ist die Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit vorzulegen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Ihr Abschlusszeugnis aus dem Ausland sowie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusszeugnisses (bei nicht deutscher Sprache) bei.

Bewerbende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen einen Nachweis über mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache in Form des Goethe-Zertifikats C1 oder vergleichbar. Dieser ist den Bewerbungsunterlagen mit beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus in einem Eignungsauswahlverfahren.

Sie haben Tätowierungen?
Dann bitten wir Sie, uns Fotos und eine Beschreibung zur Bedeutung der Bilder Ihrer Bewerbung beizufügen. Nur so können wir im Hinblick auf die zu erfüllenden Zulässigkeitsvoraussetzungen im Einzelfall über Ihre Bewerbung entscheiden.