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Schutz für Zeuginnen und Zeugen

Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen

Unglücksfälle, insbesondere Unfälle, alle Straftaten

Zielgruppen: Zeugen und Zeuginnen
Zeugen und Zeuginnen, die von einer dazu berechtigten Stelle zur Beweiserhebung herangezogen werden, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Verletzungen als auch Sachschäden, die aufgrund einer Zeugenaussage entstanden sind, können durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sein. Dazu zählen Heilbehandlung (Arzt, Krankenhaus), Verletztengeld (Lohnersatzfunktion), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft, Rentenleistungen und im Todesfall Hinterbliebenenrente sowie Ersatz der entstandenen Sachschäden.

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