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Formulare und Anträge

Sie planen, umzuziehen und möchten Haltverbotsschilder aufstellen? Oder Sie sind auf der Suche nach dem Registrierungsbogen, um Ihr Fahrrad registrieren zu lassen? Diese und weitere Formulare finden Sie hier auf dieser Seite.

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Umzüge - Informationen und Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremen

Wenn Örtlichkeiten kein reguläres Abstellen eines Kraftfahrzeuges zur Bewerkstelligung eines Umzuges erlauben, können Sie bei der Polizei Bremen entsprechend notwendige Haltverbote inklusive der notwendigen Ausnahmegenehmigung zum Parken in dem temporären Haltverbot beantragen. Sollte bereits eine Haltverbotsbeschilderung vorhanden sein und Sie nur eine Ausnahmegenehmigung benötigen, so liegt die Zuständigkeit beim Amt für Straßen und Verkehr.

In dem uns zugestellten Antragsformular (pdf, 139.3 KB) teilen Sie uns bitte die Straßenbeschilderung des betroffenen Bereichs mit.

Sollte die Einrichtung einer Haltverbotsstrecke notwendig sein, sind die erforderlichen Verkehrszeichen vom Antragstellenden zu beschaffen und die Kosten dafür zu tragen. Die Verkehrszeichen müssen in Form, Schrift und Größe den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen und mindestens drei Tage (der Aufstelltag wird nicht mitgerechnet) vor Umzugsbeginn aufgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Durchführung von Wohnungsumzügen aufgrund des Gesetzes an Sonn- und Feiertagen (Bremische Feiertage) generell verboten ist.
Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie bitte an das zuständige Sammelpostfach der Verkehrssachbearbeitenden der Polizei Bremen.

Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

Das Amt für Straßen und Verkehr erteilt verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeitsstellen im sogenannten Vorbehaltsstraßennetz der Stadtgemeinde Bremen.

Zum Vorbehaltsnetz gehören:

  • namentlich aufgeführte Straßen in der Straßenliste (pdf, 26.3 KB) gemäß Auszug aus dem Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen
  • alle Straßenabschnitte, auf denen der öffentliche Personennahverkehr verkehrt

Die Polizei Bremen erteilt verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeitsstellen für:

  • alle Arbeitsstellen in allen anderen Straßen (Untergeordnetes Straßennetz)
  • Arbeitsstellen im Vorbehaltsnetz, sofern die Fahrbahn nicht in Anspruch genommen wird (z.B. ausschließlich Geh- und/oder Radweg und sonstige Nebenanlagen auf einer Hauptstraße betroffen)

Zur Prüfung des Antrags einzureichende Dokumente

  • ein vollständig ausgefüllter Antrag
  • genehmigungsfähige Verkehrszeichenpläne/Regelpläne
  • Schulungsnachweis MVAS/RSA über Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung des Verantwortlichen im Sinne der RSA

Antragsfristen für Vollsperrungen/Verlängerungsanträge/ Änderungsanträge

Anträge für Vollsperrungen von Fahrbahnen in der Zuständigkeit der Unteren Straßenverkehrsbehörde Polizei Bremen, sind grundsätzlich mindestens drei Wochen vor beantragtem Arbeitsbeginn zu stellen. Bei notwendigen Änderungen an bestehenden Lichtsignalanlagen mindestens sechs Wochen vor Arbeitsbeginn.

Änderungsanträge und Verlängerungsanträge sind mindestens fünf Werktage vor geplantem Wirkungseintritt mit einer aussagekräftigen Begründung zu stellen.

Die Vorlaufzeiten beginnen erst, wenn ein genehmigungsfähiger Antrag vorliegt und alle weiteren notwendigen Unterlagen (z.B. MVAS Nachweis, Verkehrszeichenplan, Umleitungsplan usw.) eingereicht wurden.

Ein Anspruch auf Genehmigung nach Ablauf der Vorlaufzeit besteht nicht.

Formulare

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Zuständigkeiten
Alle oben beschriebenen Antragsformen, die die Zuständigkeit der Polizei tangieren, senden Sie bitte zeitgerecht an das zuständige Sammelpostfach der Verkehrssachbearbeitung der Polizei Bremen.

Um Ihren Antrag sachgerecht prüfen zu können, ist dieser bitte vollständig ausgefüllt und mit genehmigungsfähigen Verkehrszeichenplänen/Regelplänen bei uns einzureichen.






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MitteBremer Innenstadt, Ostertor, Bahnhof, Östliche Vorstadt, Steintor, Bürgerweide einschl. MesseE5-VS@polizei.bremen.de0421 496-14114
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Anträge, die postalisch versendet werden, sind an folgende Anschrift zu richten:

Polizei Bremen
Direktion Einsatz
Abteilung Verkehr
E30 / Führungsgruppe
Niedersachsendamm 67-69
28201 Bremen

Fahrradregistrierungsbogen (pdf, 91.3 KB)

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite der Fahrradregistrierung