Wenn Sie für Ihren Mandanten oder Ihre Mandantin Akteneinsicht beantragen möchten oder eine Sachstandsanfrage stellen möchten, wenden Sie sich bitte per Post, per E-Mail oder per Fax an uns.
Postadresse
Polizei Bremen
In der Vahr 76
28329 Bremen
Faxnummer
0421 496-12021
Alle Informationen zum Aufgeben einer Strafanzeige finden Sie auf der Seite der Anzeigenaufnahme.
Missbrauchshandlungen von Bank- und Kreditkarten nehmen bundesweit zu. Abhanden gekommene bzw. gestohlene Bankkarten werden sehr häufig für einen betrügerischen Einkauf im Lastschriftverfahren genutzt. Um derartige Betrugshandlungen zu vermeiden, übermittelt die Polizei die Daten Ihrer Bankkarte an eine Sperrdatei (KUNO) der Handelsunternehmen.
Voraussetzung ist, dass Sie eine Strafanzeige an Ihrer Polizeidienststelle erstatten und die notwendigen Daten übermitteln.
Was Sie tun sollten
Abhanden gekommene oder gestohlene Bankkarten und Kreditkarten müssen umgehend über das entsprechende Kreditinstitut gesperrt werden, um einen Missbrauch zu verhindern. Zusätzlich sollten die Bankkarten über KUNO gesperrt werden, da diese bei Nichtvorhandensein der PIN häufig zum Einkauf von Waren im Lastschriftverfahren genutzt werden.
Wir empfehlen
So geht es weiter
Die Sachbearbeitung erfolgt bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Es kann sein, dass der Sachbearbeiter oder die Sachbearbeiterin weitere Rückfragen hat und Sie deshalb nochmals schriftlich befragt oder zu einer Zeugenvernehmung vorlädt. Eine neue Kreditkarte erhalten Sie bei Ihrem Geldinstitut.
Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten der Kartensicherheit
Sperren von Bank-/Kreditkarten:
Fühlen Sie sich beleidigt, bedroht oder belästigt, muss zunächst geprüft werden, inwieweit eine strafbare Handlung oder eine straffreie Tat vorliegt. Eine Drohung kann im Einzelfall zum Beispiel auch nur eine Nötigung darstellen. Dies ist immer dann der Fall, wenn man Sie mit der Androhung von Gewalt zu einer Handlung oder einem Unterlassen zwingen will.
Beleidigungen, Nötigungen und Bedrohungen sind Straftaten für deren Bearbeitung die Polizei zuständig ist. Nach der Erstattung einer Strafanzeige bekommen Sie eine Vorgangsnummer ausgehändigt, die Sie für Ihre persönlichen Unterlagen benötigen. Bitte verständigen Sie bei gegenwärtig verübten Straftaten sofort über den Notruf die Polizei.
Belästigungen – etwa durch ständige Telefonanrufe oder SMS eines ehemaligen Lebenspartners oder einer ehemaligen Lebenspartnerin – sind grundsätzlich erst einmal nicht strafbar (Ausnahme: Stalking). Sie können gegen solche Personen jedoch zivilrechtlich vorgehen.
Sollte Sie jemand durch beleidigende Äußerungen in Ihrem Ehrgefühl gekränkt oder Sie durch Äußerungen (üble Nachrede) bzw. unwahren Behauptungen (Verleumdung) Dritten gegenüber in Misskredit gebracht haben, werden diese Straftaten in der Regel nur auf Antrag des oder der Geschädigten (durch Sie) verfolgt (Strafantrag). Es ist aber auch eine Privatklage gem. § 374 Strafprozessordnung möglich. Notieren Sie sich in solchen Fällen nach Möglichkeit den genauen Wortlaut. Wenn es Zeugen oder Zeuginnen für die Tat gibt, so benennen Sie diese. Sollten Sie auf einen Strafantrag verzichten, können Sie dennoch selbst eine Privatklage vor einem Gericht anstrengen. Der Bereich "Stalking" (Nachstellung) wird in Bremen besonders feinfühlig behandelt.
Die Polizei bearbeitet Ihre Strafanzeige bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt entscheidet in der Regel, ob ein Strafverfahren eröffnet wird oder nicht. Vom Ausgang dieser Entscheidung erhalten Sie dann Kenntnis.
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Besondere Kontrollorte
Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Bürgersprechstunde
Alle Informationen zum Dienstausweis finden Sie hier auf den Seiten zum Dienstausweis der Polizei Bremen.
Wird in Ihrem Haus, dem Keller oder einer Wohnung eingebrochen, liegt eine Straftat vor. Damit die Polizei Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren kann, ist es erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten. Ihre Strafanzeige sollte durch die Polizei vor Ort aufgenommen werden, da in der Regel Spuren gesichert und Fotos vom Tatort gefertigt werden müssen. Nach der Anzeigenaufnahme erhalten Sie eine Vorgangsnummer, die Sie für Ihre persönlichen Unterlagen bzw. Ihre Versicherung benötigen.
Informieren Sie die Polizei über den Notruf 110 oder den Zentralruf 362-0.
Was Sie tun sollten:
Wenn Sie einen Einbruch feststellen, verständigen Sie bitte umgehend die Polizei. Sollten Sie den Verdacht haben, dass sich noch fremde Personen in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus befinden, teilen Sie dieses sofort mit. Begeben Sie sich in diesem Fall an einen für Sie sicheren Ort, von dem aus Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus beobachten können und warten Sie auf das Eintreffen der Polizei.
Betreten Sie nach Möglichkeit nicht das Haus oder die Wohnung und vermeiden Sie es, Gegenstände zu berühren. Versuchen Sie, die Polizei von Ihrem Mobiltelefon oder vom Telefon eines Nachbarn zu informieren. Haben Sie die Wohnung schon betreten, versuchen Sie sich zu merken, welche Gegenstände Sie berührt haben. Anschließend sollten Sie eine Liste der entwendeten Gegenstände aufstellen. Diese ist für eine Zuordnung später aufgefundenen Diebesgutes besonders wichtig. Hilfreich sind der Polizei insbesondere Gerätenummern oder spezifische Kennzeichnungen an entwendeten Gegenständen. Wenn Ihnen im Vorfeld Unregelmäßigkeiten oder verdächtige Personen in Ihrer Umgebung aufgefallen sind, teilen Sie dieses den einschreitenden Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen mit.
So geht es weiter:
Die Polizei prüft zunächst, ob Sofortmaßnahmen notwendig sind. Dies kann eine Fahndung nach flüchtenden Straftäterinnen und Straftätern sein. Der Schutz Ihrer Person hat oberste Priorität. Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, wird diese durch die Polizei Bremen bearbeitet bis sie zur Staatsanwaltschaft abgegeben wird.
Sollten noch Fragen offen sein, ist es möglich, dass Sie durch den Ermittler oder die Ermittlerin angeschrieben oder vorgeladen werden. Sollte Ihnen nachträglich zum Sachverhalt etwas einfallen, können Sie Ihre Ausführungen unter Angabe der Vorgangsnummer schriftlich ergänzen. Auf diesem Wege erfahren Sie auch den Namen Ihres zuständigen Sachbearbeiters oder Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin. In jedem Fall werden Sie jedoch schriftlich über den Ausgang des Verfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft informiert. Es ist auch möglich, dass Gegenstände aus Ihrer Wohnung als mögliche Spurenträger sichergestellt werden. Diese Gegenstände erhalten Sie nach Auswertung der Spuren zurück. Im Zweifelsfall nimmt die Polizei von Ihnen Vergleichsfingerabdrücke.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Thema Einbruch.
Falschgeld wird überwiegend im Einzelhandel (z.B. in Supermärkten, Baumärkten, Großmärkten, Apotheken und Tankstellen) sowie auf Großveranstaltungen (Osterwiese, Freimarkt) in Umlauf gebracht. Dabei werden die Scheine meist unerkannt von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen angenommen und erst später bei der Prüfung und Bearbeitung der Einnahmen durch andere Institute als Falschgeld erkannt. Wird das Falschgeld nicht als solches erkannt, ist es möglich, dass auch Sie als Kunde oder Kundin Falschgeld als Rückgeld erhalten.
Wer Falschgeld annimmt und es zu spät erkennt, muss dieses Geld bei der zuständigen Behörde abgegeben und erhält dafür keinen Ersatz.
Wenn Sie Falschgeld annehmen und dieses bewusst weitergeben, machen Sie sich strafbar. (§ 146 ff. StGB)
Wie kann man Falschgeld erkennen?
Echte Banknoten verfügen über zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Sie brauchen hierzu nur ein wenig "Fingerspitzengefühl" und "Durchblick".
Sie bemerken diese Merkmale beim
• Fühlen
• Sehen
• Kippen
Fühlen
Echtes Geld fühlt sich durch das spezielle Banknotenpapier griffig und fest an und keinesfalls lappig und glatt. Die Abkürzungen der Europäischen Zentralbank auf der Vorderseite des Scheins heben sich von der Oberfläche ab. Die senkrechten Streifen in Höhe der Wertzahl und neben dem Architekturelement auf der Vorderseite heben sich bei der Fingernagelprobe ebenfalls ab und erzeugen zudem noch einen ganz eigenen Klang.
Sehen
Auf der Vorderseite des Scheines befindet sich links oben das sog. Durchsichtsregister. Hält man den Schein gegen das Licht vervollständigt sich die Wertzahl und ist passgenau zu erkennen. Darunter befindet sich das Wasserzeichen. Es zeigt das Architekturmotiv und die Wertzahl des jeweiligen Scheines. Etwa mittig des Scheines befindet sich der Sicherheitsfaden. Auf diesem ist bei Betrachtung im Licht das Wort EURO und die Wertzahl seitenrichtig und seitenverkehrt lesbar.
Kippen
Bei den 5€, 10€ und 20€ Banknoten ist im rechten Teil der Vorderseite der Spezialfolienstreifen zu erkennen. Je nach Betrachtungswinkel ist hier das Euro-Symbol oder die Wertzahl als Hologramm in wechselnden Farben erkennbar. Auf der Rückseite dieser Scheine ist mittig neben dem Sicherheitsfaden der Perlglanzstreifen zu sehen. Beim Kippen ist hier ebenfalls das Euro-Symbol und die Wertzahl erkennbar.
Bei den 50€, 100€ und 200€ Banknoten befindet sich das Spezialfolienelement im rechten Teil auf der Vorderseite. Hier ist die Wertzahl oder das Architekturmotiv der jeweiligen Banknote in wechselnden Farben als Hologramm je nach Betrachtungswinkel erkennbar. Auf der Rückseite dieser Scheine wechselt die Farbe der Wertzahl auf der rechten unteren Ecke je nach Betrachtungswinkel von purpurrot nach olivgrün oder braun.
Es gibt auch noch weitere Sicherheitsmerkmale, diese sind jedoch nur mit Hilfe einer Lupe oder von UV-Licht zu erkennen.
• Prüfen Sie immer mehrere Sicherheitsmerkmale.
• Vergleichen Sie im Zweifelsfall mit einer nachweislich echten Note.
• Geben Sie verdächtige Banknoten unverzüglich bei der Polizei ab.
Weitere Informationen zum Thema Falschgeld finden Sie auf den Seiten über die Sicherheitsmerkmale sind auf der Webseite der Deutschen Bundesbank
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie sich an das Fundbüro wenden. Das Fundbüro ist beim Ordnungsamt angesiedelt. Hier geht es zum Fundbüro
Sie benötigen ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber?
Das sogenannte "Polizeiliche Führungszeugnis" ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Wenn Sie ein Zeugnis benötigen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt. Auch wenn der Name es vermuten lässt, bei der Polizei werden diese Zeugnisse nicht ausgestellt.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeszentralregisters
Gehörlosen Notruf: 0421 362-12145
Weitere Angebote für Gehörlose oder anders nicht zum Telefonieren fähige Personen: nora Notruf-App
Sie haben etwas gewonnen?
Bevor Sie sich freuen, sollten Sie sich zunächst fragen, ob Sie überhaupt an einem Gewinnspiel teilgenommen haben, bei dem man den vermeintlichen Gewinn gewinnen kann.
Ist der Gewinn mit einer Bedingung verknüpft? Sie werden aufgefordert, Geld zu zahlen, eine bestimmte Veranstaltung zu besuchen oder eine Telefonnummer anzurufen? Dann ist die Sache aus polizeilicher Sicht klar: Jemand versucht, Sie zu betrügen, um an Ihr Geld zu kommen. Legen Sie in einem solchen Fall sofort auf. Geben Sie am Telefon auf keinen Fall persönliche Daten über sich heraus.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es doch ein seriöser Gewinn sein kann, fordern Sie eine schriftliche Gewinnbenachrichtigung und stellen dem Anrufer oder der Anruferin gezielt Fragen zu dem Gewinnspiel: Name, Adresse und Telefonnummer des oder der Verantwortlichen und um was für ein Gewinnspiel es sich konkret handelt.
Wenn Sie Opfer eines solchen Betruges geworden sind, gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Strafanzeige.
Alle Informationen zu den Karrieremöglichkeiten bei der Polizei Bremen finden Sie auf unserer Karriereseite
Die Polizei Bremen beteiligt sich jedes Jahr am KIDS DAY (Zukunftstag) und bietet ein Programm für Kinder ab 12 Jahren.
Aufgrund der begrenzten Anzahl an Plätzen und dem erfahrungsgemäß hohen Andrang werden die Plätze per Auslosung vergeben. Die Anmeldung und Auslosung erfolgt im Februar des jeweiligen Jahres. Alle weiteren Informationen finden Sie ab Anfang des jeweiligen Jahres unter Veranstaltungen.
Wählen Sie im Notfall immer die 110. Hier finden Sie eine Übersicht weiterer Notfalltelefonnummern
Wenn Sie eine Strafanzeige aufgeben möchten, empfehlen wir Ihnen, vorab online einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden: Online Terminvergabe
Zu den Delikten Fahrraddiebstahl, Diebstahl an/aus Fahrzeugen, Taschendiebstahl, Diebstahl aus einer Tasche, Sachbeschädigungen sowie Hasskriminalität im Internet können Sie online über die Onlinewache Strafanzeige erstatten.
Jeder Mensch kann zum Opfer einer Straftat werden und das ganz ungeplant. Viele Menschen sind von dem Gefühl, der Straftat hilflos ausgesetzt gewesen zu sein, übermannt. Nicht selten hinterlassen die Taten psychische oder körperliche Folgen und man weiß oftmals nicht, was man tun soll.
Deshalb ist es wichtig, zu wissen, dass Sie als geschädigte Person Rechte haben und sich wehren können. Sie sind nicht nur für die Polizei und für die Staatsanwaltschaft wichtige Zeuginnen und Zeugen. Mit Ihrer Hilfe und Aussage lassen sich Taten aufklären und weitere verhindern. Sie helfen sich und anderen.
Auf unseren Seiten zum Thema Opferschutz erhalten Sie ausführliche Informationen für Betroffene, Zeugen und Angehörige.
Die Polizei- und Feuerwehrbeauftragte ist Ansprechpartnerin sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für die Beschäftigten der Polizei Bremen, der Ortspolizeibehörde Bremerhaven und der Feuerwehr Bremen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Polizei- und Feuerwehrbeauftragten.
Alle Informationen zum Polizeichor finden Sie auf der Webseite vom Polizeichor Bremen e.V.
Bei der Polizei Bremen bieten wir sowohl berufsorientierende also auch studentische Praktika an. Weitere Informationen: Praktika bei der Polizei Bremen
Im Präventionszentrum der Polizei Bremen können Sie sich persönlich beraten lassen unter anderem zu den Themen Einbruchschutz, Opferschutz und dem richtigen Verhalten in Gefahrensituationen. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: Präventionszentrum.
Alle Informationen zu den Themen Deradikalisierung und Extremismusprävention im Land Bremen finden Sie auf den Seiten von KODEX. KODEX steht für Kompetenzzentrum für Deradikalisierung und Extremismusprävention im Land Bremen.
Auf den Seiten zum Einbruchschutz finden Sie unter anderem eine Liste empfohlener Hersteller und Fachbetriebe auch mit seriösen Schlüsseldiensten.
Die Polizei Bremen führt regelmäßig Veranstaltungen durch. Eine Übersicht finden Sie auf der Veranstaltungsseite.
Sie haben einen Verkehrsunfall?
Was Sie gefragt werden:
Weitere Informationen:
Wenn Sie eine Angehörige, einen Angehörigen, einen Freund oder eine Freundin oder eine Bekannte bzw. einen Bekannten vermissen, melden Sie sich bei der Polizei und stellen Sie eine Vermisstenanzeige.
Für die Polizei gilt eine Person als vermisst, wenn es sich bei der vermissten Person um ein Kind oder einen Jugendlichen handelt und deren Aufenthaltsort unbekannt ist. Bei ihnen muss grundsätzlich eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden.
Erwachsene gelten als vermisst, wenn ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und wenn eine Gefahr für Leib oder Leben zum Beispiel durch eine schwere Krankheit oder die Absicht der Selbsttötung angenommen werden kann.
Woran Sie denken sollten:
Bevor Sie eine Person als vermisst melden, versuchen Sie vorher bitte in Erfahrung zu bringen, ob sich der oder die Vermisste eventuell bei Verwandten oder Bekannten aufhält.
Teilen Sie der Polizei mögliche Aufenthaltsorte, Erreichbarkeiten von Verwandten oder anderen Kontaktpersonen mit. Ein aktuelles Foto sowie eine Liste benötigter Medikamente (bei Krankheiten) ist sehr hilfreich.
Weiterhin werden Angaben über die zuletzt getragene Kleidung, vorherige Vermisstenfälle der Person und über den letzten Aufenthaltsort benötigt.
Bitte beachten Sie, dass Personen über 18 Jahre frei über ihren Aufenthaltsort bestimmen können. Eine öffentliche Suche durch die Polizei erfolgt in der Regel nur, wenn von einer Gefahr ausgegangen wird. Bitte verzichten Sie zum Schutz der gesuchten Person auf private Suchanzeigen. Das Veröffentlichen von Fotos Dritter, die keine Zustimmung erteilt haben, stellt eine Straftat dar.
Durch die Polizei Bremen erfolgt eine Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten, bei Großveranstaltungen (z.B. Freimarkt und Weihnachtsmarkt) und der Synagoge der Jüdischen Gemeinde im Lande Bremen. Alle Informationen zu den Rechtsgrundlagen und auch den Erfolgen der Videoleitstelle finden Sie auf den Seiten zur Videoüberwachung.
Für Waffen- und Jagdangelegenheiten ist das Ordnungsamt beim Senator für Inneres und Sport zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom Ordnungsamt | Referat 11 - Waffen- und Jagdangelegenheiten
Der Zentralruf ist Ihre Service-Nummer für alle alltäglichen Fragen, Auskünfte oder auch Anregungen zur Polizei Bremen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralrufes 0421 362-0 vermitteln Sie, falls erforderlich, auch direkt an zuständige Dienststellen oder Reviere weiter. Wir können Wartezeiten nicht immer verhindern – versuchen diese aber so kurz wie möglich zu halten.
Der Zentralruf hat folgende Servicezeiten: