Die Registrierung von Fahrrädern ermöglicht es, die Daten des Eigentümers oder der Eigentümerin und des Fahrrads in einer Datenbank zu speichern. Ein Aufkleber mit einer Registrierungsnummer wird am Fahrrad angebracht, wodurch die Polizei bei einer Überprüfung schnell feststellen kann, ob das Fahrrad rechtmäßig genutzt wird. Auch ohne Aufkleber kann die Rahmennummer zur Identifikation des Eigentümers oder der Eigentümerin dienen. Beim Verkauf oder der Schenkung des Fahrrads kann die Registrierung übertragen werden. Die Registrierung hilft, Diebstähle zu verhindern, da gestohlene Fahrräder leichter nachgewiesen werden können.
Bringen Sie zur Registrierung den Eigentumsnachweis, einen Ausweis und das Fahrrad mit.
Die Fahrradregistrierung findet im Rahmen der Bürgersprechstunde der Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten immer dienstags von 10 bis 12 Uhr statt. Darüber hinaus bieten wir regelmäßig auch weitere Termine an. Sofern es aktuelle Termine gibt, finden Sie diese hier auf dieser Seite.
Wir registrieren ebenso Fahrradanhänger, Rollatoren und Rollstühle.
Hier geht's zum Fahrradregistrierungsbogen (pdf, 91.3 KB)