Als Opfer im strafrechtlichen Sinne wird jede Person verstanden, die aufgrund einer Straftat oder eines Ereignisses direkt oder auch indirekt körperlich, psychisch, sozial oder materiell geschädigt wurde. Mittelbar Geschädigte können Angehörige oder Hinterbliebene sowie Zeugen und Ersthelfer sein. (Quelle: Bundesministerium für Justiz)
Jeder von uns kann zum Opfer einer Straftat werden und das ganz ungeplant. Viele Menschen sind von dem Gefühl, der Straftat hilflos ausgesetzt gewesen zu sein, übermannt. Nicht selten hinterlassen die Taten psychische oder körperliche Folgen und man weiß oftmals nicht, was man tun soll.
Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass Sie als geschädigte Person Rechte haben und sich wehren können. Sie sind nicht nur für die Polizei und für die Staatsanwaltschaft wichtige Zeugen. Mit Ihrer Hilfe und Zeugenaussage lassen sich Taten aufklären und weitere verhindern. Sie helfen sich und anderen!
Auf unserer Homepage können Sie Ihr Wissen zum Opferschutz erweitern und erhalten Informationen
In unserer Beratungsstelle im Präventionszentrum der Polizei Bremen arbeiten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Angestellte und klären Sie über Ihre Rechte auf, erläutern Ihnen den Ablauf des Strafverfahrens und zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie sich zukünftig schützen können. Darüber hinaus helfen wir Ihnen, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasste Opferhilfeeinrichtung in Bremen zu finden.
Für eine Beratung bitten wir Sie, sich nach Möglichkeit im Vorfeld mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
HINWEIS:
Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen unterliegen dem sogenannten Legalitätsprinzip gemäß § 163 der Strafprozessordnung und müssen somit beim Vorliegen des Verdachts einer Straftat ein Verfahren einleiten, wenn ihnen Ihre Personalien bekannt sind.
Senden Sie uns gerne direkt eine Nachricht an die Zentralstelle Opferschutz.
Achtung! Dieses Emailpostfach wird nur zu den regulären Bürozeiten betreut. In Notfällen wählen Sie bitte immer den Polizeinotruf 110!
Weitere Notrufnummern für Sie im Überblick.
Der Landesopferschutzbeauftragte, Herr Uwe Hellpap, ist weiterer Ansprechpartner und übernimmt für alle Opfer von schweren Straf- und Gewalttaten eine Art Lotsenfunktion zu den verschiedenen Opferhilfe-Institutionen und -Initiativen, berät sie über Ihre Rechte und vermittelt den Betroffenen Hilfe und Unterstützung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Senatorin für Justiz und Verfassung.