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Kampfmittelbeseitigung in Bremen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Polizei Bremen
– Kampfmittelräumdienst –
Niedersachsendamm 78 - 80
28201 Bremen
Telefon: 0421 362-12281/12232
Fax: 0421 362-12139
kampfmittel@polizei.bremen.de


Wappen des Kampfmittelräumdienstes

Kriegsbelastungen und Massenbombardierung von Städten im 2. Weltkrieg liegen in der Erinnerung bereits lange zurück, sind in Vergessenheit geraten oder bei den nachfolgenden Generationen nicht mehr im Bewusstsein. Die damit verbundenen Gefahren sind auch heute noch allgegenwärtig. Denn die Ansicht, Fundmunition und Kampfmittel sind nach Jahrzehnten ungefährlich geworden, kann schlimme Folgen haben und ist lebensgefährlich. Durch Witterungseinflüsse, chemische Zersetzung, Korrosion oder Deformierungen infolge eines Aufschlages wird die Empfindlichkeit von Fundmunition und Kampfmittel um ein Wesentliches höher.

Militärische Sprengstoffe können nahezu unbegrenzt in ihrer Wirkung bleiben. Zudem können Sicherheitselemente durch Abschuss oder Abwurf außer Kraft gesetzt worden sein. Lageveränderung, mechanisches Einwirken oder gar das Aufnehmen eines Kampfmittels können eine Detonation auslösen.

Besonders gefährdet im Umfeld von Fundmunition / Kampfmittel sind:

  • Beschäftigte in Tiefbauunternehmen
  • Beschäftigte in land- und forstwirtschaftlichen Bereichen
  • Mitarbeitende von Entrümpelungs- / Haushaltsauflösungsfirmen
  • Deponiemitarbeiter / Deponiemitarbeiterinnen
  • Militariasammler / Hobbysucher
  • Kinder

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Was sind Kampfmittel?

Kampfmittel im Sinne des Gesetzes sind gewahrsamslos gewordene Gegenstände militärischer Herkunft oder Teile solcher Gegenstände, die

  • Explosivstoffe enthalten oder aus Explosivstoffen bestehen, insbesondere Gewehrpatronen, Granaten, Bomben, Zünder, Minen, Spreng- und Zündmittel.
  • Kampfstoffe, Nebelstoffe, Brand- Kampfstoffe oder Reizstoffe enthalten.

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Finger weg von unbekannten Gegenständen.

Jedes Kampfmittel ist der Polizei zu melden.
Ein offensichtlich schlechter Zustand und starke Rostbildung sind kein Beweis für die Ungefährlichkeit eines Kampfmittels. Das Berühren oder gar Manipulieren des verdächtigen Gegenstandes kann schwere Folgen haben.
Beim Auffinden von Kampfmitteln und Fundmunition

  • Gegenstände nicht berühren
  • Fundstelle deutlich markieren und sichern
  • Personen in der Nähe rechtzeitig warnen
  • Sofort die Polizei verständigen (Notruf 110)

Was können Sie als Bauherr/Betroffener tun?

Wenn Sie als bauwillige Privatperson, Firma oder behördliche Institution Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück durchführen wollen, sind Sie verpflichtet, eine Überprüfung des Grundstückes zu beantragen.
Hierzu können Sie das zum Herunterladen angebotene Formblatt (unten auf der Seite) nutzen.

Die Bearbeitung eines Antrages dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen.

Die Erkundungen stützen sich überwiegend auf Luftbildauswertungen (die Alliierten haben im II. Weltkrieg Luftaufklärung zur Vorbereitung von Angriffen sowie zur Kontrolle der Zerstörung gemacht) sowie Auswertungen von Archiven und Fundregistern. Diese Bilder stehen der Behörde in großem Umfang zur Verfügung. Des Weiteren können auch Zeitzeugenaussagen und historische Sachverhalte von entscheidender Bedeutung sein, um die Belastung der Grundstücke auf etwaige Kampfmittelvorkommen beurteilen zu können.
Damit stellt der Kampfmittelräumdienst im Rahmen seiner Möglichkeiten sicher, dass bei Bauvorhaben eine gefahrlose Arbeit im Segment Tiefbau betrieben werden kann

Auf als Verdachtsflächen eingestuften Gebieten, bei denen Eingriffe in den Baugrund (dies kann auch bei Abbrüchen der Fall sein!) vorgenommen werden sollen oder bei denen ein Auffüllen oder Versiegeln von Flächen geplant ist, besteht die Verpflichtung, diese Bereiche untersuchen zu lassen. Zuständig für diese Einstufung von "Verdachtsflächen" ist nur die Polizei.
Diese Anfragen sind gesetzlich verpflichtend. .

Kostenpflicht

Der §8 des Gesetzes zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel legt die Kosten für Maßnahmen im Einzelnen fest.

Wird z.B. im Garten eines Gründstückes zufällig bei Gartenarbeiten eine Granate gefunden, wird diese kostenfrei für den Grundstückseigentümer beseitigt. Dies beinhaltet auch die Vernichtung des Kampfmittels.
Wird allerdings für die Erstellung eines Einfamilienhauses ein Grundstück durch eine Rahmenvertragsfirma abgesucht und dabei wird in 4 m Tiefe ein Bombenblindgänger festgestellt und geborgen, so sind die Arbeiten zur Freilegung des Blindgänger für den Eigentümer kostenpflichtig.
Die Kosten für die Entschärfung, ggf. für die Sprengung, sowie für das Vernichten und für den Abtransport des Kampfmittels trägt das Land Bremen. Diese Maßnahmen gehören zu den Kernaufgaben staatlichen Handelns und sind Aufgabe der Gefahrenabwehr.

Ordnungswidrigkeiten

Bei Missachtung der Vorgabe des Gesetzes sind Geldbußen bis zu 20.000€ vorgesehen.
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Zum Herunterladen:



Stand: 12.08.2024