Das World Wide Web (WWW) ist mit seinen vielfältigen Möglichkeiten heutzutage nicht mehr wegzudenken. Immer mehr Kriminelle manipulieren dieses System. Sie stören, suchen nach Informationen oder begehen klassische Delikte wie den Betrug. Gerade bei Onlineauktionen kommt es immer wieder zu der Begehung von Straftaten. Betrugshandlungen über das Internet bearbeitet die Polizei. Damit diese Kenntnis von der Straftat erlangen und entsprechend reagieren kann, ist erforderlich, dass Sie eine Strafanzeige erstatten.
...ich online eingekauft habe, aber erhalte meine Ware nicht!
Die Ware ist bezahlt, aber Sie erhalten diese.
Der Verkäufer, die Verkäuferin hat die Ware nicht verschickt oder liefert nicht das, was bestellt wurde.
Polizeiliche Erkenntnisse zu:
...auf meinen Namen etwas bestellt wurde!
Ware wird durch Kriminelle auf unterschiedlichste Arten bestellt und durch Verkäufer oder Verkäuferin verschickt. Die Ware wird vom Kriminellen jedoch nicht bezahlt. Oftmals erhält eine dritte Person die entsprechende Rechnung oder sogar ein Inkasso Schreiben.
Polizeiliche Erkenntnisse zu:
finden Sie hier!
Eine erfolgreiche Strafverfolgung dieser Delikte erfordert Ihre Mithilfe.
Vorhandener E-Mail-Verkehr sollte als Beweismittel von Ihnen gesichert werden. Wichtig ist insbesondere die Kopfzeile, der sogenannte "Header" einer E-Mail. Im Programm Outlook finden Sie den Header im Menüpunkt „Ansicht /Optionen“. Fertigen Sie gegebenenfalls einen Screenshot von der Internetseite, auf der Ihnen die Ware angeboten wurde. Haben Sie bereits bezahlt, bewahren Sie Ihre Kontoauszüge auf. Bei Überweisungen sind in der Regel keine Rückbuchung des Betrages mehr möglich. Nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit dem Auktionshaus auf, um den Vorfall zu melden. Teilen Sie auch diesem mit, dass Sie eine Strafanzeige erstatten werden. Sollten Sie eine Einzugsermächtigung ausgestellt haben, können Sie die Summe innerhalb einer bestimmten Frist gegen eine Gebühr zurückbuchen. Wenden Sie sich hierbei bitte umgehend an Ihr kontoführendes Kreditinstitut. Hat sich gegen Ihren Willen ein Dialer-Programm von Ihrem PC mit dem Internet verbunden oder dieser Dialer andere Kosten verursacht, bewahren Sie die Belege Ihrer Telefonrechnung auf. Teilen Sie Ihrem Anbieter mit, dass Sie nicht gewillt sind, diese Kosten zu übernehmen. Gegebenenfalls schalten Sie einen Rechtsbeistand ein.
Nachdem Sie die Strafanzeige erstattet haben, bearbeitet die Polizei diesen Vorgang bis zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr PC oder Datenträger sichergestellt wird, um diesen für ein Strafverfahren auszuwerten. Nach der Auswertung erhalten Sie Ihre Geräte zurück. Von Ihnen gefertigte Screenshots, Kontoauszüge oder andere Schriftstücke können eventuell auch als Beweismittel behandelt werden. Weiterhin könnten Sie zu einer Vernehmung als Zeuge, Zeugin geladen werden.
Ist Ihr Unternehmen ins Ziel von Kriminellen im Internet geworden?
Manche Unternehmen bemerken zunächst keine Angriffe.
Welche Schutzmöglichkeiten es gibt, erfahren Sie hier: Handlungsempfehlungen
Sie über das Internet nach Zugansdaten, Passwörtern, PIN oder Tan. Geben Sie diese Daten auf Nachfrage nicht an. Informieren Sie die Polizei und Ihren Internetprovider.