Wenn von Ihnen ein Angehöriger, eine Angehörige oder Bekannter, Bekannte vermisst wird, müssen Sie eine Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgeben. Diese leitet dann die Suche nach dieser Person ein.
Ein Vermisstenstatus ist für die Polizei gegeben, wenn es sich bei der vermissten Person um ein Kind oder einen Jugendlichen, eine Jugendliche handelt, deren Aufenthaltsort unbekannt ist. Bei ihnen muss grundsätzlich eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden.
Erwachsene gelten als vermisst, wenn Ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und wenn eine Gefahr für Leib oder Leben (z.B.) schwere Krankheit oder Absicht der Selbsttötung) angenommen werden kann.
Informieren Sie unverzüglich die Polizei über den Notruf 110 oder den Zentralruf 362 0. Versuchen Sie vorher bitte in Erfahrung zu bringen, ob sich der/die Vermisste eventuell bei Verwandten oder Bekannten aufhält.
Teilen Sie der Polizei bitte mögliche Aufenthaltsorte, Erreichbarkeiten von Verwandten oder anderen Kontaktpersonen mit. Ein aktuelles Foto sowie eine Liste benötigter Medikamente (bei Krankheiten) ist sehr hilfreich.
Weiterhin werden Angaben über die zuletzt getragene Kleidung, vorherige Vermisstenfälle der Person und über den letzten Aufenthaltsort benötigt.
In der Polizeidienststelle wird Ihre Vermisstenanzeige von einem Beamten entgegengenommen. Nach der Anzeigenaufnahme werden in der Regel die umliegenden Krankenhäuser und Polizeidienststellen dahingehend überprüft, ob der/die Vermisste eventuell Beteiligte/r eines Verkehrsunfalls war.
Verläuft diese Überprüfung negativ, wird die vermisste Person bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. Für eine Veröffentlichung in den Medien wird Ihr Einverständnis eingeholt.
Kehrt die Person zurück, informieren Sie umgehend die Polizei.
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