Missbrauchshandlungen von Bank- und Kreditkarten nehmen bundesweit zu. Abhanden gekommene bzw. gestohlene Bankkarten werden sehr häufig für einen betrügerischen Einkauf im Lastschriftverfahren genutzt. Um derartige Betrugshandlungen zu vermeiden, übermittelt die Polizei die Daten Ihrer Bankkarte an eine Sperrdatei (KUNO) der Handelsunternehmen.
Voraussetzung ist, dass Sie als Geschädigte/r eine Strafanzeige an Ihrer Polizeidienststelle erstatten und die notwendigen Daten übermitteln.
Abhanden gekommene oder gestohlene Bankkarten und Kreditkarten müssen umgehend über das entsprechende Kreditinstitut gesperrt werden, um einen Missbrauch zu verhindern. Zusätzlich sollten die Bankkarten über KUNO gesperrt werden, da diese bei Nichtvorhandensein der PIN häufig zum Einkauf von Waren im Lastschriftverfahren genutzt werden.
Beachten Sie folgende Regeln:
Bewahren Sie die PIN und die Bank- und Kreditkarten getrennt voneinander auf.
Die PIN sollten Sie sich nicht notieren, sondern merken.
Stellen Sie einen Strafantrag.
Die Sachbearbeitung erfolgt bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle. Es kann sein, dass der Sachbearbeiter, die Sachbearbeiterin weitere Rückfragen hat, und Sie deshalb nochmals schriftlich befragt oder zu einer Zeugenvernehmung vorlädt. Eine neue Kreditkarte erhalten Sie bei Ihrem Geldinstitut.
Weitere Infos:
Sperren von Bank- / Kreditkarten: