Dann bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
Die Abgabe sollte in der Regel beim Ordnungsamt Bremen in der "Abteilung waffenrechtliche Angelegenheiten" erfolgen, da diese die zentral zuständige Stelle ist.
Erkundigen Sie sich bitte zunächst telefonisch beim Ordnungsamt Bremen wann und wie Sie Ihrer Waffe abgeben können.
Sie erreichen das Ordnungsamt unter:
Telefon: 0421 – 361 – 2144,
Fax: 0421 - 361 – 10035
E-Mail: waffenundfischerei@stadtamt.bremen.de.
Das Ordnungsamt Bremen ist montags – freitags von 08 – 12 Uhr sowie nach ggf. telefonischer Vereinbarung geöffnet.
Ersatzweise können Sie Waffen auch bei jedem Polizeirevier abgeben. Bitte jedoch auch nur nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme. Sie erreichen Ihr Polizeirevier über den Zentralruf der Polizei 0421-3620.
Bei der Abgabe einer erlaubnispflichtigen Waffe hat der Eigentümer / Eigentümerin / Besitzer / Besitzerin auch die entsprechende Waffenbesitzkarte vorzulegen, auf der die eingetragene Waffe dann durch das Stadtamt ausgetragen wird.
Bei der Abgabe einer erlaubnisfreien Waffe auf freiwilliger Basis sind keine weiteren zusätzlichen Punkte zu beachten.
Die Abgabe einer Waffe auf freiwilliger Basis kann auf zwei
unterschiedlichen Wegen erfolgen:
Die Abgabe erfolgt direkt beim Ordnungsamt wie oben beschrieben oder in Ausnahmefällen bei einer beliebigen Polizeidienststelle.
Dabei ist zu beachten, dass die Waffe in einem verschlossenen Transportbehälter, getrennt von der Munition (ebenfalls in einem sicheren separaten Behältnis) zum Ordnungsamt Bremen oder zu einer Polizeidienststelle gebracht wird.
Es würde ausreichen, wenn die Waffe getrennt von der Munition im abschließbaren Kofferraum eines Kfz direkt zur entsprechenden Dienststelle gebracht werden würde.
Sollten Sie diesen Transport nicht bewerkstelligen können, melden Sie sich bitte beim Ordnungsamt, um eine Abholung der Waffe und der Waffenbesitzkarte abzusprechen.
Jede abgegebene Waffe wird durch das Landeskriminalamt Bremen waffenrechtlich und kriminaltechnisch untersucht, um festzustellen, ob diese Waffe zur Verübung einer Straftat genutzt wurde.