Hauptsächlich wird das Wort verwendet, wenn es um das Versenden von erotischen Selbstaufnahmen mit dem Smartphone bzw. über das Internet geht (Sex und texting aus dem Englischen). Darunter fallen auch Unterhaltungen oder Nachrichten mit sexueller Bedeutung über das Internet.
Was zunächst zwischen zwei Personen vertraulich abläuft, kann später zu einem großen Problem werden.
Besonders betroffen sind Jugendliche und junge Erwachsene.
Bevor Fotos aufgenommen oder versendet werden, sollten alle sich fragen:
...kann richtige Probleme bekommen.
Denkbar ist z.B. eine Strafe nach § 184b des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften - wer oben erwähnte Bilder von Kindern erhält und weitersendet.
Ebenso kann eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch und/oder dem Urheberrechtsgesetz erfolgen, wenn die Bilder ohne Einwilligung des Berechtigten verbreitet werden.
Die Einwilligung zur Aufnahme bedeutet nicht, dass das Verwenden erlaubt wird.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Verstöße sind unter anderem denkbar gegen:
Sie haben Kinder? Sprechen Sie mit ihnen über dieses Thema!