Die Fahrradregistrierung findet im Rahmen der Bürgersprechstunde der Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten statt.
Die Bürgersprechstunde der Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten ist immer dienstags von 10 bis 12 Uhr an folgenden Standorten:
Weitere Termine zur Fahrradregistrierung:
Egal wie alt ein Fahrrad ist, bei der Registrierung geht es darum, die Daten der rechtmäßigen Eigentümer, der Eigentümerinnen mit den Daten des Fahrrades in eine Datenbank aufzunehmen. Diese Daten werden unter einer Nummer geführt, die auf einem Aufkleber am Fahrrad angebracht wird.
Die Polizei kann bei einer Überprüfung in wenigen Minuten feststellen, ob der/die Kontrollierte das Fahrrad rechtmäßig nutzt.
Auch wenn der Aufkleber nicht mehr am Fahrrad klebt, kann über die Rahmennummer oder andere einzigartige Merkmale, die bei der Registrierung aufgenommen wurden, der/die letzte Eigentümer, Eigentümerin benannt werden.
Wer das Fahrrad verkauft oder verschenkt, kann die Registrierung löschen lassen und der/die neue Eigentümer, Eigentümerin kann die Registrierung übernehmen. In diesem Fall muss erneut eine schriftliche Zustimmung zur Registrierung erfolgen, damit wir die Umschreibung vornehmen können.
Die Registrierung macht Sinn!
Registrierte Fahrräder sind für Diebe und Diebinnen eher uninteressant, weil ein Diebstahl leicht nachgewiesen werden kann.
Bringen Sie bitte zur Registrierung den Eigentumsnachweis für das Fahrrad, einen Ausweis und natürlich das Fahrrad mit.
Falls kein Eigentumsnachweis mehr vorhanden ist, können Sie den Registrierungsbogen als zukünftigen Fahrradpass und Nachweis nutzen.
Fahrradregistrierungsbogen (Ausdruck und Abgabe) (nicht barrierefreies PDF) (pdf, 91.3 KB)
Wir registrieren ebenso Fahrradanhänger, Rollatoren und Rollstühle.
Bügelschlösser:
ABUS Granit X-Plus 54/160HB
Inter-Union proFEX 328/65863
Master Lock 8195 EURDPRO/LW
Master Lock 8238 EURDPRO
Master Lock 8278 min / 8279 U Lock
Kettenschlösser:
Master Lock 8239 EURDPRO
Weitere Informationen sind im Präventionszentrum der Polizei.
Mit dem Slogan "Vorsicht beim Schnäppchenkauf! Billig kann teuer werden!" warnt die Polizei vor dem Ankauf von gestohlenen Fahrrädern. An einem gestohlenen Gegenstand kann man kein Eigentum erwerben. Wird ein billig erstandenes Zweirad als gestohlen erkannt, wird das Rad sichergestellt und der gezahlte Kaufpreis ist weg. Außerdem wird in einem solchen Fall von Amts wegen eine Anzeige wegen Hehlerei gegen den Verkäufer aber auch gegen den Käufer gefertigt.
Die Polizei Bremen rät deshalb: Finger weg von offensichtlich viel zu günstig angebotenen Fahrrädern!
Vor dem Kauf sollte man sich einen Eigentumsnachweis (Kaufquittung, Kaufvertrag) des Verkäufers, der Verkäuferin zeigen lassen. Ein anständigerer Verkäufer, eine anständige Verkäuferin hat nichts dagegen, wenn Sie sich vorab die Fahrraddaten notieren und die Angaben bei einem Polizeirevier überprüfen lassen.
Fahrradbesitzer und Fahrradbesitzerinnen, die ihre Fahrräder über Kleinanzeigen, auf Flohmärkten oder auf der Straße, in der Gaststätte usw. gekauft haben und Zweifel haben, ob es sich um ein gestohlenes Fahrrad handelt, können bei der Polizei eine Überprüfung nachholen.Tipps zum Fahrradkauf (nicht barrierefreies PDF) (pdf, 656 KB)