Endlich mobil sein. Der Führerschein ist geschafft. Nun soll ein tolles Auto her. Oder kommt der Wunsch auf, die Welt zu entdecken und zu bereisen? Vielleicht steht ein Umzug in die eigenen Wände an. Schicke Möbel und mehr sollen gekauft werden. Mit Freunden einfach Spaß haben und unterwegs sein, schicke Klamotten - das alles kostet Geld!
Wer beim Sprayen erwischt wird, der muss nicht nur mit einer Strafe rechnen. Auch der Schaden muss ersetzt werden.
Das können viele tausend Euro sein.
Natürlich gibt es eine Verjährungsfrist für die Straftat und der eine oder andere hat Glück, dass die Tat verjährt ist. Aber eine Sachbeschädigung löst eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht aus. Die daraus hervorgehenden zivilrechtlichen Ansprüche haben 30 Jahre Gültigkeit.
Bereits ab dem siebenten Lebensjahr ist man schadensersatzpflichtig.
Wer also "sprüht" muss 30 Jahre ab Bekanntwerden der Tat damit rechnen, doch ermittelt zu werden.
Der muss sich fragen:
Haben die anderen, die davon wissen, 30 Jahre lang Respekt und Anerkennung für meine Tat? Werden sie 30 Jahre den Mund halten?