Zeigen Sie es an, wenn Ihre Daten missbräuchlich verwendet werden!
Leider kommt es immer häufiger vor, das Kriminelle die Daten (Name, Adresse, Bankverbindungen und so weiter) von Personen für Ihre Zwecke nutzen. So werden beispielsweise Waren bestellt, an Postfächer geliefert und mit Bezahldaten von Dritten hinterlegt. Nachdem die Ware längst ausgeliefert wurde, erhalten nichtsahnende Geschädigte die Rechnung.
Gehen Sie sparsam mit der Weitergabe Ihrer Daten um.
Wenn Sie Kenntnis von missbräuchlicher Verwendung Ihrer Daten oder von Dritten haben, zeigen Sie es an beziehungsweise informieren Sie die Person, dass die Daten von anderen verwendet werden.
Schützen sie Ihre Daten auf neueren Personalausweisen, Bank- oder Kreditkarten, die mit der Funkübertragung versehen sind.
RFID - Schutzkarten können die unbemerkte Datenübertragung auf kurzer Entfernung - wie beim Bezahlvorgang - verhindern.
Diese Karten sind mit einer Schicht und Störungsfunktion ausgestattet.
Wenn eine Karte an den äußeren Rand in der Geldbörse gesteckt wird, kann die unbemerkte Datenübertragung nicht stattfinden. Auf diesem Wege können Ihre Daten nicht gestohlen und später zum Beispiel für Betrugsdelikte genutzt werden.
Sie möchten eine Schutzkarte der Polizei Bremen erhalten?
Dann drucken Sie sich den hier eingestellten Fragebogen (nicht barrierefreies PDF) (pdf, 1.1 MB) aus, füllen diesen aus und lassen diesen dem Präventionszentrum der Polizei Bremen zukommen (bitte Öffnungszeiten beachten). Zusätzlich zur Karte erhalten Sie einen Informationsbogen, damit keine Frage unbeantwortet bleibt. Das Angebot gilt nur solange der Vorrat reicht und für Bremer Bürgerinnen und Bürger.
Fahrzeuge werden so schnell und geschickt aufgebrochen, dass auch eine kurze Abweisenheit für einen Diebstahl ausreicht!
Die Jacke auf dem Rücksitz, die Tasche hinter dem Beifahrersitz, eine Kamera auf der Ablage, Kleingeld in der Mittelkonsole, elektronische Geräte im Kofferraum...
Kriminelle greifen zu und kennen die Verstecke!
Wenn das Auto aufgebrochen wurde, ist das häufig das Ergebnis eines zu sorglosen Umgangs mit wertvollen Gegenständen in den abgestellten Pkw. Obwohl die Polizei Bremen u.a. in Aufklärungsaktionen immer und immer wieder auf die Schwierigkeit hinweist, sind die Tatgelegenheiten vielfach vorhanden und werden von Kriminellen genutzt.
Es gilt: Lassen Sie keine wertvollen Gegenstände im Pkw!
Taschendiebe
Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs?
Kriminelle greifen mit dieser Masche zu: Während Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, nehmen Täter oder Täterinnen Ihre Wertsachen aus dem Korb. Sie haben den Blick nach vorne und bemerken die Tat nicht, erst das Fehlen der Gegenstände.
Legen Sie Ihre Wertsachen nicht griffbereit in den Fahrradkorb!
Ändern Sie Ihr Verhalten.
Es gilt auch hier: Tragen Sie Ihre Wertsachen am Körper! Brustbeutel, Gürteltaschen, Innentaschen sind Möglichkeiten, um Wertsachen am Körper zu transportieren.
Wenn Sie Ihre Tasche oder andere Dinge im Korb ablegen, dann sichern Sie diese extra. Nutzen Sie abschließbare Gefäße oder Spanngurte, damit niemend leicht an die Beute kommt.
Auch ein Fahrradkorb mit Abdeckung am Lenker ist eine Möglichkeit. Sie haben die Sachen im Blick und keiner kann einfach schnell zugreifen und den Moment ausnutzen.
Smartphones sind begehrtes Diebesgut! Wir bieten auch hierzu Informationen an. Smartphoneschutz
Wertsachen - was haben Sie dabei? Schätzen Sie den Wert! (nicht barrierefreies PDF) (pdf, 990.2 KB)
Benachrichtigen Sie sofort Ihr Kreditinstitut zur Sperrung von Kredit- oder Bankkarten.
Telefonnummern für Sperrungen:
Debit-Karte | 0180 / 502 10 21 |
Mastercard | 0800 819 10 40 |
VISA-Card | 0800/ 814 91 00 |
American Express | 069 / 97 97 77 77 |
Diners Club | 0180 / 5 911 507 |
Zentraler Sperrnotruf: 116 116.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob sie an dem zentralen Sperrnotrufsystem teilnimmt!
Wichtiger Hinweis: Nur die Nutzung der PIN wird im Zahlungsverkehr durch die Geldinstitute gesperrt.
Kriminelle können die Karten aber auch ohne die PIN im
Lastschriftverfahren einsetzen, z.B. durch das Vorhalten der Karte im kontaktlosen Zahlverkehr oder durch die Unterschrift, denn das Lastschriftverfahren wird nicht gesperrt. Sie sollten deshalb unverzüglich bei der Polizei den KUNO-Sperrdienst beantragen.
Dafür müssen Sie Ihre Bankleitzahl und Kontonummer beziehungsweise Ihre Kartennummer bei der Anzeigenaufgabe vorlegen.
Banken/Sparkassen haften nicht für Schäden, die Kriminelle durch das Einsetzen der Karten im Lastschriftverfahren im Sine eines Computerbetruges bis zur KUNO-Sperrung verursachen.
Unzulässiges Ausspähen der Magnetstreifen und PIN von Kredit- und Debitkarten (früher auch als ec-Karte bezeichnet)
Wie können Sie sich vor Skimming (vom Englischen skim für „absahnen“, „abschäumen“, „abschöpfen“ oder „auslesen“) schützen?
Indem Sie sich bei der Eingabe Ihrer Kartennummer nicht ablenken lassen und das Tastenfeld abschirmen. Wenn Ihnen etwas Verdächtiges bei dem Bargeldautomaten auffällt (Veränderungen am Geldausgabefach oder dem Zahlenfeld, nur um ein paar Beispiele zu nennen), dann melden Sie dieses bitte.
Ladendiebe oder Ladendiebinnen nutzen günstige Gelegenheiten. Je unbeobachteter sie sich fühlen, desto eher greifen sie zu. Über fehlende Überwachungseinrichtungen freuen sich die Täter, die Täterinnen. Bei der Ausführung der Tat wird sich nicht auf die Ware, sondern auf das Umfeld konzentriert.
Dagegen lenken die gewohnheitsmäßig vorgehenden Ladendiebe, Ladendiebinnen gezielt das Personal ab.
Mit Drohungen oder Gewaltanwendungen geht der Räuberoder die Räuberin vor. Neben möglichen körperlichen Schäden kann es beim Opfer auch zu psychischen Schäden kommen. Diese Folgen sind oftmals nur mit professioneller Hilfe zu verarbeiten.
So schützen Sie sich vor Ladendiebstahl (nicht barrierefreies PDF) (pdf, 1.1 MB)