Gewalttaten; Soziale Entschädigung
Zielgruppen: Opfer jeglichen Geschlechts, Helfer, Hinterbliebene, Angehörige, Nahestehende
Staatliche Entschädigungsleistungen
Bei anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen (körperlich und/oder psychisch) durch eine Gewalttat können Sie staatliche Entschädigungsleistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER) beantragen. Im Anschluss an das Antragsverfahren können u.a. schädigungsbedingte Krankenbehandlungs- und Pflegeleistungen übernommen und monatliche Entschädigungszahlungen geleistet werden.
Zur Klärung möglicher Ansprüche und wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB).
Das Fallmanagement im Sozialen Entschädigungsrecht bietet eine unbürokratische Anlaufstelle, um Fragen zu Antragsverfahren und möglichen Leistungsansprüchen zu klären. Im Rahmen des Fallmanagements werden Sie auf Wunsch durch das gesamte SER-Verfahren begleitet.
Psychotherapeutische Erstunterstützung nach Gewalterfahrungen können Sie zeitnah und unbürokratisch in den bremischen Traumaambulanzen erhalten.
Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB)
Doventorscontrescarpe 172d
28195 Bremen
Außenstelle Bremerhaven
Barkhausenstr. 22
27568 Bremerhaven
Telefon: 0421 361 16706.
office.ser@avib.bremen.de
www.avib.bremen.de
Fallmanagement:
Tel.: 0421 361-82372
E-Mail: office.ser@avib.bremen.de
Zielgruppen: Opfer jeglichen Geschlechts
Opfer extremistischer Übergriffe oder terroristischer Straftaten können finanzielle Hilfen beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Unter dem untenstehenden Link erfahren Sie alles zu den Voraussetzungen und zum Verfahren.
Unter extremistischen Übergriffen sind insbesondere rechtsextrem, fremdenfeindlich, antisemitisch, islamistisch oder linksextrem motivierte Körperverletzungen zu verstehen. Ein Übergriff kann auch in Fällen massiver Bedrohung oder Ehrverletzung gegeben sein.
Bundesamt für Justiz
Telefon: 0228 99410 5773
www.bundesjustizamt.de Suchwort: Härteleistung / Opferschutz
Als Täter-Opfer-Ausgleich wird ein Schlichtungsverfahren genannt, das vor allem Geschädigte einer Straftat durch professionelle Vermittlung zwischen Beschuldigten und Geschädigten helfen soll, das erlittene Unrecht zu bewältigen und dem oder der Beschuldigten eine Schadenswiedergutmachung ermöglicht. Voraussetzung ist das Einverständnis des oder der Geschädigten und der ernsthafte Wille des oder der Beschuldigten, Verantwortung für die Tat (die nicht zwangsläufig zur Anzeige gekommen sein muss) zu übernehmen.
Schlichtungsstellen gibt es im gesamten Stadtgebiet.
Am Wall 193
28195 Bremen
Telefon: 0421 79282891 (fachliche Leitung)
info@toa-bremen.de
www.toa-bremen.de