Mit zunehmendem Alter gewinnen Jugendliche an Mobilität – ob mit dem Fahrrad, E-Bike, E-Scooter, Mofa, Roller oder als Fahranfängerin bzw. Fahranfänger mit dem Auto. Diese neu gewonnene Freiheit bringt nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch neue Risiken mit sich.
Unfallzahlen zeigen deutlich: Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren gehören zu den besonders gefährdeten Gruppen im Straßenverkehr. Viele Unfälle entstehen durch Ablenkung, Risikobereitschaft oder Fehleinschätzungen. Ziel der Verkehrsprävention ist es, junge Menschen frühzeitig zu sensibilisieren, Verantwortung zu fördern und sicheres Verhalten zu stärken.
Ablenkung durch Smartphone & Co.
Ob Nachrichten schreiben, Videos schauen oder Musik hören: Wer im Straßenverkehr aufs Handy schaut, riskiert viel. Schon wenige Sekunden Unaufmerksamkeit können gefährlich werden – besonders beim Radfahren, E-Scooterfahren oder beim Überqueren von Straßen.
Regel: Handy weg – Kopf frei! Der Straßenverkehr braucht volle Konzentration.
Alkohol und Drogen – unterschätzte Gefahr
Bereits geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen das Reaktionsvermögen und führen zu Fehleinschätzungen. Drogen wie Cannabis, Partydrogen oder Medikamente wirken sich zusätzlich negativ auf Wahrnehmung, Orientierung und Reaktion aus.
Wichtig: Auch wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, macht sich strafbar. Die Fahrerlaubnis kann sogar vor dem Erwerb entzogen werden!
Fahranfängerinnen- und anfänger: Geschwindigkeit und Selbstüberschätzung
Viele junge Fahrerinnen und Fahrer neigen zu riskantem Verhalten – sei es aus Übermut, um sich zu beweisen, oder unter Gruppendruck. Zu hohe Geschwindigkeit, fehlender Abstand, Vorfahrtsverletzungen und Ablenkung zählen zu den häufigsten Unfallursachen.
Tipp: Ein Fahrsicherheitstraining und kritische Selbstreflexion helfen, sich selbst und andere besser zu schützen.
Viele Heranwachsende unterschätzen die rechtlichen Folgen ihres Verhaltens im Straßenverkehr. Dabei gelten bereits ab dem 14. Lebensjahr in vielen Fällen Bußgeld- oder sogar strafrechtliche Regelungen.
Fahrrad + Alkohol:
E-Scooter:
Fahranfänger im Auto: Null-Promille-Grenze
Für Fahranfänger- und anfängerinnen unter 21 Jahren sowie während der Probezeit gilt:
Drogen am Steuer:
Handy am Steuer oder während der Fahrt
Verkehrsdelikte im Jugendstrafrecht
Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen wie gefährlichem Fahren, Trunkenheit im Verkehr oder Unfallflucht kann das Jugendstrafrecht greifen. Jugendgerichte können u. a. folgende Maßnahmen anordnen: