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Stalking

Erkennen, Handeln, Schützen

Nachstellung, auch Stalking bezeichnet, ist ein Verhalten, bei dem eine Person wiederholt und gezielt verfolgt, belästigt oder bedrängt wird. Dies kann erhebliche psychische, soziale und körperliche Folgen für die betroffene Person haben. Stalking tritt in unterschiedlichen Formen auf und betrifft Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialem Status.

Der Gesetzgeber stellt Nachstellung gemäß §238 StGB unter Strafe. Es ist wichtig, Stalking frühzeitig zu erkennen, richtig zu handeln und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Stalking erkennen, sich schützen und Unterstützung erhalten können.

Formen von Stalking

Vermummte, dunkel gekleidete Person beobachtet aus der Ferne eine Frau, die an einem Postkasten steht

Stalking kann auf unterschiedliche Weise auftreten:

Physisches Stalking

  • Die betroffene Person wird verfolgt, beobachtet oder „zufällig“ an bestimmten Orten aufgesucht.
  • Beispiele: Warten vor der Wohnung, Verfolgen auf der Straße oder am Arbeitsplatz.

Psychisches Stalking

  • Ständige Kontaktversuche durch Anrufe, SMS, E-Mails oder Nachrichten in sozialen Medien.
  • Beispiele: Drohungen, Liebesbekundungen, Beleidigungen oder Manipulationsversuche.

Cyberstalking

  • Belästigung oder Verfolgung im digitalen Raum.
  • Beispiele: Veröffentlichen privater Informationen, Hacking von Accounts oder Tracking mittels Spyware.

Sachbeschädigung und Manipulation

  • Beschädigung von Eigentum oder Manipulation der Lebensumgebung der betroffenen Person.
  • Beispiele: Beschädigen des Autos, Manipulieren von Schlössern, Hinterlassen von Botschaften an der Wohnung.

Stalking: Was nun?

Formulierung Was nun vor dem Hintergrund eines Streifenwagens mit Blaulicht

Setzen Sie klare Grenzen

  • Machen Sie dem Stalker/der Stalkerin sofort klar, dass Sie keinerlei Kontakt wünschen. Es ist wichtig, dass Sie konsequent bleiben, jedwede Kontaktaufnahmen ignorieren und keine falschen Signale senden. Der Stalker/die Stalkerin muss wissen, dass Sie keine weitere Interaktion wünschen.

Informieren Sie Ihr Umfeld

  • Teilen Sie Ihrer Familie, Freunden, Arbeitskollegen und Nachbarn mit, dass Sie Opfer von Stalking geworden sind. So kann Ihr Umfeld Sie unterstützen und als Zeugen agieren, wenn es notwendig wird. Je mehr Menschen Bescheid wissen, desto sicherer sind Sie.

Akute Bedrohung – Sofortige Maßnahmen

  • Wenn Sie akut bedroht werden, sei es durch Verfolgung, Einbruch in Ihre Wohnung oder bei der Gefahr eines Angriffs, rufen Sie sofort die Polizei über den Notruf 110 an.
  • Wird Ihre Fahrt im Auto verfolgt, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle oder in ein öffentliches, belebtes Gebiet. Versuchen Sie, direkt zum nächstgelegenen Ort zu gelangen, wo Sie Hilfe erhalten können.

Dokumentieren Sie alle Vorfälle

  • Halten Sie alle Belästigungen schriftlich fest, inklusive Textnachrichten, Anrufen, E-Mails oder anderen Formen der Kontaktaufnahme.
  • Achten Sie darauf, Beweismittel wie Screenshots oder Aufzeichnungen zu sammeln. Diese können bei der Anzeigeerstattung von großer Bedeutung sein.

Technische Schutzmaßnahmen

  • Lassen Sie sich von Fachleuten beraten, wie Sie Ihre Telefonnummern und Online-Accounts schützen können. Dies umfasst beispielsweise das Anlegen von geheimen Telefonnummern, den Einsatz von Fangschaltungen oder das Blockieren von sozialen Medien und E-Mailadressen.

Opferhilfe und psychologische Unterstützung

  • Wenden Sie sich an unser Präventionszentrum. Die Experten und Expertinnen bieten Ihnen professionelle Beratung und Hilfestellung.
  • Bei emotionalen und psychischen Belastungen durch das Stalking ist es ratsam, sich professionelle therapeutische Hilfe zu holen.

Anzeige erstatten – Ihr Recht und Ihre Verantwortung

  • Auch wenn es vielleicht schwerfällt, sollten Sie in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten. Eine schnelle und konsequente Anzeige hilft, das Verhalten des Stalkers oder der Stalkerin zu unterbinden. Die Polizei Bremen nimmt jede Anzeige ernst und geht gegen den Täter oder die Täterin vor.
  • Geben Sie bei der Anzeigenerstattung detaillierte Informationen an, wie z. B. die Art der Belästigung, eventuelle Zeugen und vorhandenes Beweismaterial. Je mehr Sie der Polizei zur Verfügung stellen können, desto besser ist die Grundlage für Ermittlungen.

Rechtliche Schritte – Einstweilige Verfügung

  • Sie können beim Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung“ gemäß des Gewaltschutzgesetzes beantragen. Diese Anordnung untersagt dem Stalker oder der Stalkerin, sich Ihnen zu nähern oder mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Missachtet der Stalker oder die Stalkerin die gerichtlichen Anordnungen, haben Sie ein rechtliches Mittel und die Polizei kann eingreifen.
  • Ein Anwalt oder eine Anwältin kann Sie in diesem Prozess unterstützen und Sie über Ihre Rechte aufklären.

Stalking-Kriseninterventionsteam
Das Stalking-KIT in Bremen bietet Unterstützung für Stalking-Opfer und -Täter. Es hilft den Betroffenen, die Situation zu bewältigen und arbeitet mit den Tätern und Täterinnen, um das Verhalten zu verändern. Die Beratung erfolgt individuell durch ein gemischtes Team von Psychologen in enger Kooperation mit der Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Angebot richtet sich an Menschen aus Bremen und Bremerhaven. Ein Zusammentreffen der Konfliktbeteiligten in gemeinsamen Gesprächen ist bei Stalking-Konflikten grundsätzlich nicht vorgesehen. Weitere Infos erhalten Sie auf den Seiten des TOA Bremen.