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Sexuelle Übergriffe

Schützen - Handeln - Helfen

Sexuelle Übergriffe betreffen Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozialem Umfeld. Sie stellen nicht nur einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, sondern hinterlassen oft auch tiefe seelische Spuren.

Wichtig:
Die Schuld liegt immer beim Täter oder der Täterin. Niemand trägt Verantwortung dafür, Opfer zu werden. Dennoch können Prävention, Aufklärung und richtiges Verhalten in kritischen Situationen helfen, Risiken zu minimieren und sich zu schützen. Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige Informationen, wie Sie Gefahren erkennen, Grenzen setzen und im Notfall handeln können.

Betroffenen bieten wir zusätzlich eine spezielle Seite mit Informationen an, unter anderem zu den Abläufen eines Strafverfahrens, zu Opferhilfeangeboten, zu ihren Rechten als Zeuge oder Zeugin oder Tatopfer im Strafverfahren sowie zu persönlichen Beratungsangeboten der Zentralstelle Opferschutz.

Was sind sexuelle Übergriffe?

Ausschnitt eines weinenden Auges

Sexuelle Übergriffe umfassen jede Handlung, die gegen den Willen einer Person erfolgt und ihre sexuelle Selbstbestimmung verletzt. Sie treten in verschiedenen Formen auf und reichen von verbalen Belästigungen bis hin zu schwerwiegenden Straftaten.

Verbale Belästigung

  • Anzügliche Bemerkungen, sexuelle Anspielungen oder obszöne Kommentare.
  • Beispiele: Nachpfeifen, sexistische Sprüche oder wiederholte, unerwünschte Komplimente zu Körper oder Kleidung.

Unerwünschte Berührungen

  • Jede körperliche Annäherung oder Berührung, die ohne Zustimmung der betroffenen Person geschieht.
  • Beispiele: Betatschen, Umarmen oder Küsse gegen den Willen der Person.

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

  • Schwerwiegende Formen sexueller Gewalt, bei denen die betroffene Person zu sexuellen Handlungen gezwungen wird, oft unter Anwendung von Gewalt, Drohungen oder Druck.

Belästigung im digitalen Raum (Cybermobbing/Sexting)

  • Unerwünschte Zusendung von Nacktbildern, obszöne Nachrichten oder Veröffentlichung intimer Inhalte ohne Zustimmung der betroffenen Person. Sie treten in verschiedenen Formen auf und reichen von verbalen Belästigungen bis hin zu schwerwiegenden Straftaten.

Rechtliche Grundlagen

Paragrafen-Zeichen auf einer Straße

Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)

  • Unerwünschte, sexuell bestimmte Berührungen oder Handlungen, die die Würde der betroffenen Person verletzen.
  • Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe.

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB)

  • Zwingt eine Person gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen – durch Gewalt, Drohung oder unter Ausnutzung von Schutzlosigkeit.
  • Strafmaß: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 15 Jahren.

Nachstellung (Stalking, § 238 StGB)

  • Beharrliches Verfolgen oder Belästigen einer Person, um deren Leben zu beeinträchtigen.
  • Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.

Verbreitung pornografischer Inhalte (§ 184 StGB)

  • Die unaufgeforderte Zusendung pornografischen Materials (z. B. Fotos, Videos) oder dessen Verbreitung an Dritte.
  • Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe.

Straftaten im digitalen Raum

  • Dazu gehören: Cybermobbing (z. B. Veröffentlichen intimer Bilder ohne Zustimmung), Bedrohung oder sexuelle Belästigung im Netz
  • Diese Handlungen können ebenfalls nach §§ 185–187 (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung) oder § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) strafbar sein.

Bedeutung der Anzeige
Betroffene von sexuellen Übergriffen haben das Recht, den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen. Eine Anzeige ist der erste Schritt, um den Täter oder die Täterin strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen und weitere Taten zu verhindern. Hier können Sie Anzeige erstatten.

Vertrauliche Spurensicherung
In vielen Kliniken (z.B. Gewaltschutzambulanz Bremen) können Betroffene (auch anonym) Beweise sichern lassen, ohne sofort Anzeige zu erstatten.

Wie kann man sich schützen?

Fallende Dominosteine, die von einer Hand aufgehalten werden

uch wenn die Verantwortung nicht bei Ihnen liegt, können bestimmte Verhaltensweisen dazu beitragen, gefährliche Situationen zu vermeiden oder sich frühzeitig zu schützen.

Frühwarnsignale erkennen
Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl: Wenn Ihnen eine Situation oder Person unangenehm erscheint, nehmen Sie dies ernst.
Achten Sie auf Verhaltensweisen wie:

  • Unerwünschte Nähe oder Berührungen
  • Unangemessene Blicke oder Kommentare
  • Missachtung Ihrer persönlichen Grenzen

Grenzen setzen

  • Deutlich kommunizieren: Sagen Sie klar und bestimmt „Nein“ oder „Lassen Sie mich in Ruhe!“.
  • Körpersprache einsetzen: Eine aufrechte Haltung und direkter Blickkontakt vermitteln Selbstbewusstsein.

Verhalten in gefährlichen Situationen

  • Aufmerksamkeit erregen: Schreien Sie laut, um auf sich aufmerksam zu machen. Rufen Sie gezielt: „Hilfe!“, „Lassen Sie mich los!“ oder „Feuer!“.
  • Flucht statt Konfrontation: Versuchen Sie, sich so schnell wie möglich in Sicherheit zu bringen.
  • Hilfe suchen: Sprechen Sie andere Menschen gezielt an, z. B.: „Sie mit der blauen Jacke, bitte helfen Sie mir!“.

Technische Hilfsmittel nutzen

  • Speichern Sie den Polizei-Notruf (110) als Kurzwahl.
  • Verwenden Sie Sicherheits-Apps, die Ihren Standort in Echtzeit an Vertrauenspersonen übermitteln können.
  • Tragen Sie bei Unsicherheit ein Alarmgerät bei sich, das bei Gefahr lautstark Alarm schlägt.

Verhalten nach einem sexuellen Übergriff

Formulierung Was nun vor dem Hintergrund eines Streifenwagens mit Blaulicht

Wenn Sie Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden sind, befinden Sie sich in einer belastenden und schwierigen Situation. Es ist wichtig zu wissen: Sie tragen keine Schuld an dem, was passiert ist. Ihre Sicherheit und Gesundheit stehen jetzt an erster Stelle. Gehen Sie Schritt für Schritt vor und nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen.

Bringen Sie sich in Sicherheit

  • Verlassen Sie den Ort des Geschehens so schnell wie möglich und begeben Sie sich an einen sicheren Ort – zu Freunden, Familie oder an einen öffentlichen Ort, wo Sie Unterstützung finden.

Kontaktieren Sie Hilfe

  • Rufen Sie sofort die Polizei, um den Vorfall zu melden und schnelle Unterstützung zu erhalten.
  • Wenden Sie sich an eine Vertrauensperson, um nicht allein zu sein.

Sichern Sie Beweise
Auch wenn es schwerfällt, können gesicherte Beweise dabei helfen, den Täter oder die Täterin strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen:

  • Verzichten Sie zunächst auf Duschen, Waschen oder den Kleiderwechsel, um mögliche Spuren nicht zu vernichten.
  • Bewahren Sie Kleidungsstücke und andere Gegenstände in einer sauberen Papiertüte auf (keine Plastiktüten, da diese Spuren zerstören können).
  • Falls möglich, notieren Sie Details zur Tat: Zeitpunkt, Ort, Beschreibung des Täters oder der Täterin und des Geschehens.

Suchen Sie medizinische Versorgung
Auch wenn keine sichtbaren Verletzungen vorliegen, ist eine ärztliche Untersuchung wichtig:

  • Lassen Sie Verletzungen dokumentieren und versorgen.
  • In vielen Krankenhäusern (z. B. in der Gewaltschutzambulanz kann eine vertrauliche und anonyme Spurensicherung durchgeführt werden. Dabei werden Beweise gesichert, ohne dass Sie sofort Anzeige erstatten müssen.

Entscheiden Sie, ob Sie Anzeige erstatten möchten
Die Entscheidung, eine Anzeige zu erstatten, liegt ganz bei Ihnen. Die Polizei nimmt Ihre Angaben ernst, unterstützt Sie und leitet alle notwendigen Schritte ein.

  • Anonymität und Schutz: Ihre Daten werden vertraulich behandelt, und es gibt Schutzmaßnahmen, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
  • Beratung: Bei Unsicherheiten können Sie sich vorher an Beratungsstellen wenden, um Unterstützung zu erhalten. Weitere Infos erhalten Sie hier.

Nehmen Sie Hilfe in Anspruch
Ein sexueller Übergriff kann seelische Spuren hinterlassen. Es ist ratsam und vollkommen in Ordnung, Unterstützung anzunehmen: Unser Team vom Präventionszentrum bietet Ihnen anonym und kostenlos Hilfe und weitere Beratungen an. Weitere Infos erhalten Sie .