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Formen von Gewalt

Frau sitzt an einem Tisch vor einem Mann

Häusliche Gewalt bezeichnet jede Form von Gewalt oder Missbrauch innerhalb enger, meist familiärer oder partnerschaftlicher Beziehungen. Sie umfasst körperliche, psychische, sexuelle, wirtschaftliche und emotionale Gewalt und zielt häufig darauf ab, Macht und Kontrolle über die betroffene Person auszuüben. Die Erscheinungsformen sind vielfältig und reichen von subtilen Beleidigungen und Einschüchterungen über Bedrohungen bis hin zu körperlichen Übergriffen oder sogar vollendeten Tötungen.

Häusliche Gewalt ist kein eigenständiger Straftatbestand, sondern wird durch verschiedene strafrechtlich relevante Handlungen abgedeckt. Sie kann sowohl in der gemeinsamen Wohnung als auch außerhalb stattfinden. Dabei tritt sie zwischen Personen auf, die in einer familiären oder partnerschaftlichen Beziehung zusammenleben, unabhängig von einem gemeinsamen Haushalt, oder in aktuellen bzw. ehemaligen Partnerschaften.

Die Auswirkungen auf die Opfer sind schwerwiegend: Häusliche Gewalt verletzt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, wie es in Artikel 2 des Grundgesetzes verankert ist. In Deutschland erlebt jede dritte Frau häusliche Gewalt, meist durch Täter aus ihrem engsten Umfeld, wie Partner oder Eltern. Besonders Kinder leiden unter solchen Erlebnissen, da sie in einem Umfeld voller Angst und Schuldgefühle aufwachsen, was ihre Entwicklung und Wertebildung nachhaltig negativ beeinflussen kann.

Wegschauen ist keine Option. Aufklärung, Unterstützung der Betroffenen und frühzeitiges Eingreifen sind entscheidend, um Gewaltkreisläufe zu durchbrechen und die Opfer zu schützen.

Physische Gewalt

  • Direkte körperliche Übergriffe, die sichtbare oder unsichtbare Verletzungen verursachen.
  • Beispiele: Schläge, Tritte, Würgen, Haareziehen oder der Einsatz von Gegenständen als Waffe.

Psychische Gewalt

  • Verhalten, das das Opfer emotional belastet, einschüchtert oder isoliert.
  • Beispiele: Beleidigungen, Drohungen, emotionale Manipulation, Kontrolle über soziale Kontakte.

Sexuelle Gewalt

  • Zwang zu sexuellen Handlungen, auch innerhalb von Partnerschaften, gegen den Willen der betroffenen Person.
  • Beispiele: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Belästigung oder Ausbeutung.

Wirtschaftliche Gewalt

  • Kontrolle oder Einschränkung des Zugangs zu finanziellen Ressourcen, um das Opfer abhängig zu machen.
  • Beispiele: Verweigerung von Geld, Verbot einer Erwerbstätigkeit, Schuldenmanipulation.

Emotionale Gewalt

  • Verhalten, das das Selbstwertgefühl des Opfers untergräbt oder es emotional destabilisiert.
  • Beispiele: Ignorieren, Demütigungen, Liebesentzug, ständige Kritik.

Vernachlässigung

  • Das bewusste oder unbewusste Unterlassen von notwendiger Fürsorge und Unterstützung bei Abhängigen.
  • Beispiele: Mangelnde Versorgung von Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder anderen hilfsbedürftigen Personen.

Anzeichen von Gewalt erkennen

Nachdenklicher Junge sitzt an einem Fenster

Gewalt ist nicht immer offensichtlich. Oft zeigen sich die ersten Hinweise subtil und können leicht übersehen werden. Doch es gibt bestimmte Verhaltensweisen und Muster, die darauf hinweisen, dass jemand von Gewalt betroffen sein könnte. Hier lernen Sie, wie Sie diese Anzeichen erkennen und was Sie tun können, wenn Sie Gewalt vermuten.

Für Betroffene

  • Kontrolle und Überwachung: Wenn Sie ständig das Gefühl haben, kontrolliert zu werden, z. B. durch Überwachung von Telefon, E-Mails oder sozialen Medien.
  • Einschränkungen: Wenn Ihnen verboten wird, alleine das Haus zu verlassen oder Entscheidungen eigenständig zu treffen.
  • Körperliche Beschwerden: Ständige Erschöpfung, Kopfschmerzen oder andere stressbedingte Symptome ohne medizinische Ursache.
  • Verleugnung oder Ausreden: Häufiges Erfinden von Erklärungen für Verletzungen oder Probleme, um die wahre Ursache zu verschleiern.

Für Außenstehende

  • Veränderte Körperhaltung oder Mimik: Eine defensive Haltung, gesenkte Blicke oder körperliche Zurückhaltung, besonders in der Nähe bestimmter Personen.
  • Plötzlicher finanzieller Abstieg: Wenn jemand plötzlich finanzielle Schwierigkeiten hat, ohne nachvollziehbaren Grund.
  • Übermäßige Loyalität oder Rechtfertigungen: Wenn eine Person den Partner oder die Partnerin trotz offensichtlich schlechten Verhaltens ständig verteidigt.
  • Kinder als stille Zeugen: Wenn Kinder Angst zeigen, wenn bestimmte Personen anwesend sind, oder auffällige Verhaltensweisen entwickeln, z. B. Wutanfälle oder Rückzug.

Allgemein

  • Angst vor Autoritäten: Häufiges Vermeiden von Polizei, Lehrkräften oder anderen Personen, die helfen könnten.
  • Langfristige Symptome: Chronische gesundheitliche Probleme oder psychosomatische Beschwerden als Folge von anhaltendem Stress oder Gewalt.

Hilfe für Betroffene

Streifenwagen mit Blaulicht

Wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt sind, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Es ist wichtig, aktiv zu werden, um sich und gegebenenfalls Ihre Kinder zu schützen.

Sofortmaßnahmen bei akuter Gefahr

  • Polizei-Notruf: Wählen Sie bei akuter Bedrohung die 110. Diese Nummer ist rund um die Uhr erreichbar.
  • Einsatzmaßnahmen der Polizei: Die Polizei kann zur Abwehr einer Gefahr für bis zu zehn Tage eine Wohnungsverweisung nach §12 BremPolG aussprechen, um den Täter oder die Täterin aus der Wohnung zu entfernen.

Anzeigenerstattung bei der Polizei

  • Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson oder einem Rechtsbeistand begleiten.
  • Dokumentieren Sie die Vorfälle: Notieren Sie Datum, Uhrzeit und genaue Abläufe, um der Polizei konkrete Hinweise zu geben.
  • Erhält die Polizei Kenntnis über häusliche Gewalt, ist sie verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Rechtliche Schutzmaßnahmen

  • Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz: Beantragen Sie beim Gericht Schutzmaßnahmen, z. B. die Verweisung des Täters oder der Täterin aus der Wohnung für mindestens sechs Monate.
  • Das Gericht kann auch Kontaktverbote aussprechen, die den Täter/die Täterin daran hindern, sich Ihnen zu nähern, Sie anzurufen oder Kontakt aufzunehmen – auch außerhalb der Wohnung.

Weitere Hilfsangebote

  • Beratung und Unterstützung: Kontaktieren Sie eine Beratungsstelle oder ein Hilfetelefon.

Wichtige Nummern:

  • Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen": 08000 - 116016 (anonym, rund um die Uhr, in vielen Sprachen).
  • Hilfetelefon "Gewalt an Männern": 0800 - 1239900.
  • Kinderschutz-Zentrum Bremen: 0421 - 24011220 (für Kinder und Jugendliche).
  • Nutzen Sie lokale Beratungsstellen oder Interventionsstellen für häusliche Gewalt.

Medizinische Hilfe

  • Lassen Sie Verletzungen ärztlich dokumentieren, z. B. durch die Gewaltschutzambulanz im Klinikum Bremen-Mitte (0421 - 49773920). Dort ist auch eine vertrauliche Spurensicherung möglich.
  • Frauenhäuser: Frauenhäuser bieten Schutz und Beratung. Die Mitarbeitenden unterstützen Sie bei weiteren Schritten.

Was Sie sonst tun können

  • Wenn Sie noch unsicher sind, die Polizei einzuschalten, sprechen Sie mit einer Vertrauensperson oder nutzen Sie die Beratungsangebote
  • Bleiben Sie nicht allein – Unterstützung und Schutz stehen Ihnen zu.

Verhaltenstipps für Zeuginnen und Zeugen

Frau, die an einer Haustür von einer Polizistin und einem Polizisten befragt wird

Sie nehmen häusliche oder familiäre Gewalt in Ihrem Umfeld wahr und fühlen sich ratlos?

Bei akuter Gewaltanwendung

  • Schauen Sie hin und handeln Sie: Rufen Sie sofort den Polizeinotruf 110, damit die Polizei intervenieren kann.
  • Anonymes Handeln: Melden Sie Gewalt anonym, wenn nötig.

Bei Verdacht auf häusliche oder familiäre Gewalt

  • Kinder in Gefahr: Wenden Sie sich an das Kinderschutzzentrum Bremen oder den Kinder- und Jugendnotdienst (0421 - 6991133}. Auch betroffene Kinder können sich direkt dorthin wenden.
  • Sensibles Nachfragen: Zeigen Sie Interesse, wenn Sie Verletzungen bemerken, und fragen Sie behutsam, wie diese entstanden sind. Vermitteln Sie, dass Sie sich Sorgen machen, ohne Druck auszuüben. Respektieren Sie, wenn die betroffene Person nur so viel erzählt, wie sie möchte.
  • Unterstützung anbieten: Informieren Sie über Hilfsangebote und Anlaufstellen (z. B. Opferhilfsorganisationen). Zeigen Sie, dass Sie auch weiterhin für die Person da sind.

Wichtige Hinweise für Zeugen und Zeuginnen

  • Gewalt wird oft in der Nachbarschaft, im Freundeskreis Freunden oder an der Arbeitsstelle wahrgenommen. Zögern Sie nicht, aktiv zu werden. Professionelle Hilfsstellen können Betroffene stabilisieren und Wege aus der Gewalt aufzeigen.