Sie haben Fragen zum Thema Prävention? In unserem FAQ finden Sie die wichtigsten Informationen zu Präventionsmaßnahmen, richtigem Verhalten im Ernstfall und Unterstützung durch das Präventionszentrum.
Das Präventionszentrum bietet allen Bürgerinnen und Bürgern persönliche und individuelle Beratungen zu präventiven Themen an. Eine Anzeigenerstattung ist dort jedoch nicht möglich. Wenn Sie in Bremen eine Strafanzeige erstatten möchten, können Sie dies auf folgenden Wegen tun Übersicht Anzeigenerstattung.
Wenn Sie Interesse an einer Beratung im Präventionszentrum haben, melden Sie sich bitte vorab bitte telefonisch unter 0421 362 - 19003 oder per E-Mail an. Die Beratung ist kostenlos und dauert ca. 60 Min. Neben einer themenbezogenen Beratung erhalten Sie auch passendes Infomaterial.
Das Beratungsangebot umfasst folgende Themen:
Weiterführende Infos erhalten Sie telefonisch unter 0421 362 - 19003 oder per E-Mail.
Alle Bediensteten der Polizei Bremen besitzen einen einheitlichen Dienstausweis im Scheckkartenformat aus Vollplastik mit verschiedenen Blautönen. Der Ausweis enthält: Status (Polizeibeamtin/-beamter oder Angestellte/-r), Name, Dienstnummer, digitalisiertes Lichtbild, Amtsbezeichnung, Polizeistern oben rechts.
Sicherheitsmerkmale
Guillochen-Struktur (Linienmuster), fluoreszierende Druckfarbe, optisch variable Elemente (Farbwechsel beim Kippen), tastbare Brailleschrift „POLIZEI“, Echtheitsprüfung
Bei Zweifeln an der Echtheit
Über den Notruf den Polizeieinsatz bestätigen lassen. Fragen zur Erkennung der Echtheit im Präventionszentrum oder bei Polizeidienststellen klären.
Vorzeigepflicht
Uniformierte Polizisten und Polizistinnen sind durch ihre Uniform erkennbar und müssen den Dienstausweis nur auf Verlangen zeigen. Polizeikräfte in ziviler Kleidung zeigen den Dienstausweis unaufgefordert vor. Kriminalbeamte- und beamtinnen besitzen zusätzlich eine persönliche Kriminaldienstmarke.
Graffiti gilt in den meisten Fällen als Sachbeschädigung und ist eine Straftat. Wer beim Sprayen erwischt wird, muss nicht nur mit einer Strafe rechnen, sondern auch den verursachten Schaden ersetzen. Zivilrechtlich bleibt der Anspruch auf Schadensersatz bis zu 30 Jahre bestehen. Bereits ab dem siebten Lebensjahr ist man haftbar. Auch wenn die Straftat nach einer gewissen Zeit verjähren kann, können die zivilrechtlichen Konsequenzen noch lange nach der Tat durchgesetzt werden.
Rechtliche Aspekte für Jugendliche (Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren} im Überblick
Weitere hilfreiche, polizeiliche Informationen für Jugendliche gibt es auf der bundesweiten Seite von Polizei für Dich.
Die Bremer Polizei hat mit der Kampagne „Augen unserer Stadt“ eine Initiative ins Leben gerufen, die für mehr Achtsamkeit und Miteinander in unserer Stadt steht. Ziel ist es, Straftaten frühzeitig zu erkennen, zu verhindern und die Sicherheit in Bremen aktiv zu stärken.
Die Kampagne sensibilisiert für Themen wie Einbruchschutz, Trickbetrug, Zivilcourage und digitale Sicherheit. Sie zeigt, wie jede Person durch Aufmerksamkeit und Mithilfe einen Beitrag leisten kann – sei es durch das Melden von Verdachtsmomenten, das Unterstützen von Mitmenschen in Not oder das Fördern einer „achtsamen Nachbarschaft“.
Durch Vorträge, Seminare und gezielte Präventionsmaßnahmen bietet die Kampagne praktische Unterstützung und wertvolle Informationen für Bürgerinnen und Bürger. Die Kampagne „Augen unserer Stadt“ setzt auf gemeinsames Handeln, um Bremen lebenswerter und sicherer zu machen.
Machen Sie mit und werden Sie Teil einer Bewegung, die Achtsamkeit und Sicherheit in den Mittelpunkt stellt. Sie möchten immer auf dem Laufenden bleiben? Melden Sie sich für den Newsletter zur Kampagne an. Weitere Infos erhalten Sie hier unter dem Begriff "Newsletter".
Der Newsletter "Augen unserer Stadt" des Präventionszentrums informiert Sie über Präventionstipps, Sicherheitsmaßnahmen und aktuelle Themen wie Einbruchschutz, Zivilcourage oder Schutz vor Trickbetrug. Darüber hinaus werden Sie über Veranstaltungen, Vorträge und weitere Präventionsmaßnahmen, mit denen Sie aktiv zur Sicherheit in Bremen beitragen können, informiert.
So melden Sie für den Newsletter an:
Ihre Daten werden ausschließlich zur Zusendung des Newsletters genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Ihr Kind kommt demnächst zur Schule? Um den Schulweg für Ihre Kleinsten sicherer zu machen, können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte folgende Maßnahmen ergreifen:
Möchten Sie an einem Selbstbehauptungskurs teilnehmen oder Ihr Kind zu einer solchen Veranstaltung anmelden? Wir haben für Sie Informationen zusammengestellt, die Ihnen dabei helfen, die richtige Wahl zu treffen. Sie erfahren, worauf es bei der Kurssuche ankommt, was Selbstbehauptung bedeutet und welche grundlegenden Kriterien ein Kurs erfüllen sollte, um sinnvoll und wirksam zu sein.
Da es zahlreiche Angebote gibt, von denen jedoch nicht alle seriös sind, lohnt es sich, etwas Zeit in die Recherche zu investieren. Unsere Hinweise unterstützen Sie dabei, einen Kurs zu finden, der zu Ihnen und Ihren Erwartungen passt. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wahl genau Ihren Bedürfnissen entspricht.
Das Präventionszentrum bietet ebenfalls einen Kurs zum Thema "Selbstbehauptung" an. Hier erhalten Sie weitere Infos.