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Dienstausweis der Polizei

Alle Bediensteten der Polizei Bremen besitzen einen einheitlichen Dienstausweis, den Sie auf der Abbildung sehen. Als moderner Dienstausweis besteht er aus Vollplastik und hat das Format einer Scheckkarte. Die Farbe besteht aus verschiedenen Blautönen.

Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Polizei Bremen müssen sich bei der Wahrnehmung polizeilicher Maßnahmen mit diesem Dienstausweis ausweisen. Erkennbar sind jeweils der Status (Polizeibeamtin/-beamter oder Angestellte/-r), der Name und die Dienstnummer. Vorne links befindet sich ein digitalisiertes schwarz-weißes Lichtbild des Inhabers / der Inhaberin, rechts daneben die Amtsbezeichnung, der Familien- und Vorname, sowie die Dienstnummer unter dem Foto. Oben rechts finden Sie den Polizeistern der Polizei Bremen.

Durch die Verwendung besonderer Druckfarben in Verbindung mit bestimmten Sicherheitsmerkmalen und Hologrammen wird ein hohes Maß an Fälschungssicherheit gewährleistet. Die Echtheit der Polizeidienstausweise lässt sich an den folgenden Besonderheiten erkennen:

Die Ausweise haben spezielle Muster aus mehreren ineinander verwickelten und überlappenden Linienzügen (Guillochen-Struktur). Die Druckfarbe hat fluoreszierenden Pigmente. Außerdem erzeugen optisch variable Druckelemente dynamische Farbwechsel, wenn die Ausweise gekippt werden. In Brailleschrift wurde auf der Vorderseite der Schriftzug „POLIZEI“ eingeprägt, der zu ertasten ist. Dadurch ist der neue Polizeidienstausweis für Menschen mit Sehbehinderungen besser erkennbar.

Rückseite Dienstausweis
Rückseite Dienstausweis
Vorderseite Dienstausweis
Vorderseite Dienstausweis

Wie können Sie prüfen, ob Ihnen echte Polizisten und Polizistinnen gegenüberstehen?

Wenn konkrete Zweifel an der Echtheit eines Dienstausweises bestehen, können sich die Bürgerinnen und Bürger über den Notruf den Polizeieinsatz bestätigen lassen. Für grundsätzliche Fragen zur Erkennung der Echtheit von Dienstausweisen steht Ihnen das Präventionszentrum oder jede andere Polizeidienststelle zur Verfügung.

Vorzeigepflicht
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in Dienstkleidung sind grundsätzlich durch ihre Uniform erkennbar und ausgewiesen. Auf Verlangen ist dennoch der Polizeidienstausweis vorzuzeigen und der Name sowie die Dienststelle anzugeben, wenn dadurch die Amtshandlung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei der Dienstausübung in ziviler Kleidung ist der Polizeidienstausweis unaufgefordert vorzuzeigen. Kriminalbeamtinnen und -beamte besitzen darüber hinaus eine persönliche Kriminaldienstmarke mit individueller Nummer.