Das Internet bietet viele Möglichkeiten, birgt jedoch auch zahlreiche Gefahren. Täterinnen und Täter nutzen die Anonymität des digitalen Raums, um Straftaten wie Phishing-Angriffe, Identitätsdiebstahl oder Cybermobbing zu begehen. Aber auch schwerwiegendere Delikte wie die Verbreitung von Kinderpornografie, Urheberrechtsverletzungen und Cybergrooming, also das Anbahnen sexueller Kontakte mit Kindern und Jugendlichen, fallen unter Cybercrime.
Unter Cybercrime (im weiteren Sinne) versteht man alle Straftaten, bei denen Personen Informations- und Kommunikationstechnik (wie das Internet) zur Planung, Vorbereitung oder Ausführung ihrer Taten nutzen. Dazu gehören etwa Betrugsdelikte, Beleidigungen oder Bedrohungen sowie die Verbreitung von illegalen Inhalten. Falls die Technik lediglich zur Vorbereitung einer Straftat verwendet wird und das eigentliche Delikt im direkten Kontakt mit den Opfern begangen wird, fällt dies nicht unter Cybercrime.
Für Fragen und Belange rund um Cybercrime ist das Präventionszentrum der Polizei Bremen Ihre vertrauensvolle Ansprechstelle. Die Beratung zielt darauf ab, Sie – unabhängig von Ihrem Alter – auf drohende Gefahren im digitalen Raum aufmerksam zu machen und Sie in Ihrem Online-Verhalten zu sensibilisieren. Zudem erklärt das Expertenteam Ihnen, wo im Internet die Grenze zwischen straffrei und strafbar verläuft. Nehmen Sie Kontakt zum Präventionszentrum auf, um sich über den sicheren Umgang im Netz zu informieren. Unternehmen können sich bei Cybercrime-spezifischen Anliegen an die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des Landeskriminalamtes Bremen wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: