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Rechtshilfe, Prozesskostenhilfe, Zeugenbetreuung und Opferentschädigung

Bundesrechtsanwaltskammer

Anwältinnen- Anwaltssuche

Zielgruppen: Opfer jeglichen Geschlechts

Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis.
Datenbank zugelassener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

www.brak.de

Bremischer Anwaltsverein

Anwältinnen- Anwaltssuche, Rechtsberatung

Zielgruppen: Opfer jeglichen Geschlechts

Der Bremische Anwaltsverein hilft bei der Anwaltssuche und bietet für Bremer Bürger und Bürgerinnen unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose anwaltliche Rechtsberatung an.

Amtsgerichtsgebäude
Ostertorstraße 25-31
28195 Bremen
Telefon: 0421 321778
FAX: 0421 9499676
info@anwaltsverein-bremen.de
www.anwaltsverein-bremen.de

Anwaltsnotdienst Telefon: 0172 426 44 76

Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltsverein

Rechtsextremistische oder politisch motivierte Gewalt

Zielgruppen: Bedürftige Opfer jeglichen Geschlechts und aller Altersgruppen

Schnelle und unbürokratische Rechtsberatung und Rechtsvertretung von Opfern rechtsextremistischer oder politisch motovierter Gewalttaten, sofern sie bedürftig sind.

Contra Rechtsextremismus: Eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins.
Zweckvermögen

Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: 030 726152139
dav@anwaltverein.de
www.anwaltverein.de

Zeugenbetreuungszimmer Bremen

Zeuginnen- und Zeugenbetreuung

Zielgruppen: Alle Opfer von Straftaten

Kostenlose Hilfe und Unterstützung bei ihrer Zeugenaussage vor Gericht.
Landgericht Zimmer 19 (neben der Kantine).

Domsheide 16
28195 Bremen
Telefon: 0421 3648304
zbzbremenl@weisser-ring.de
www.bremen.weisser-ring.de

Rechtsantragstelle - Amtsgericht Bremen

Antragstellungen, Erklärungen beim Amtsgericht (z.B. nach dem Gewaltschutzgesetz o. auf Prozesskostenhilfe)

Zielgruppen: Opfer jeglichen Geschlechts

Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber einem Amtsgericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Die Rechtsantragstelle steht jedermann unabhängig von seinen Einkommensverhältnissen offen.

Anträge auf Gewaltschutzverfügung:
Sofern Sie einen Antrag betreffend einer Gewaltschutzverfügung stellen möchten, müssen Sie auf jeden Fall persönlich erscheinen. Außerdem ist es erforderlich, dass Antragstellende den Namen und die Anschrift der Antragsgegner und Antragsgegnerinnen kennen bzw. angeben.
Die Amtssprache ist Deutsch. Wer kein Deutsch kann, sollte eine volljährige Person seines Vertrauens zum Übersetzen mitbringen. Die Beiziehung eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin ist nur in Ausnahmefällen möglich und führt je nach Sprache zu evtl. Verzögerungen.

Anträge auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe:
Wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nur zum Teil in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung (Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten) aufzubringen, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe. Einkommensnachweise (z.B. Bewilligungsbescheid des Jobcenters) sollten zur Antragstellung mitgebracht werden.

Hinweis: Keine Rechtsberatung.

Ostertorstraße 25-31
28195 Bremen
Tel: 0421 361 59212 oder 0421 361 13219 oder 0421 361 14177
Terminvereinbarung über Rechtsantragstelle@Amtsgericht.Bremen.de oder telefonisch siehe www.amtsgericht.bremen.de/abteilungen/rechtsantragstelle-11464

Amt für Versorgung und Integration Bremen - AVIB

Gewalttaten; Soziale Entschädigung

Zielgruppen: Opfer jeglichen Geschlechts, Helfer, Hinterbliebene, Angehörige, Nahestehende

Staatliche Entschädigungsleistungen

Bei anhaltenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen (körperlich und/oder psychisch) durch eine Gewalttat können Sie staatliche Entschädigungsleistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER) beantragen. Im Anschluss an das Antragsverfahren können u.a. schädigungsbedingte Krankenbehandlungs- und Pflegeleistungen übernommen und monatliche Entschädigungszahlungen geleistet werden.

Zur Klärung möglicher Ansprüche und wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB).

Das Fallmanagement im Sozialen Entschädigungsrecht bietet eine unbürokratische Anlaufstelle, um Fragen zu Antragsverfahren und möglichen Leistungsansprüchen zu klären. Im Rahmen des Fallmanagements werden Sie auf Wunsch durch das gesamte SER-Verfahren begleitet.

Psychotherapeutische Erstunterstützung nach Gewalterfahrungen können Sie zeitnah und unbürokratisch in den bremischen Traumaambulanzen erhalten.

Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB)
Doventorscontrescarpe 172d
28195 Bremen

Außenstelle Bremerhaven
Barkhausenstr. 22
27568 Bremerhaven

Telefon: 0421 361 16706.
office.ser@avib.bremen.de
www.avib.bremen.de

Fallmanagement:
Tel.: 0421 361-82372
E-Mail: office.ser@avib.bremen.de

Entschädigung für Opfer extremistischer Übergriffe

Zielgruppen: Opfer jeglichen Geschlechts

Opfer extremistischer Übergriffe oder terroristischer Straftaten können finanzielle Hilfen beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Unter dem untenstehenden Link erfahren Sie alles zu den Voraussetzungen und zum Verfahren.
Unter extremistischen Übergriffen sind insbesondere rechtsextrem, fremdenfeindlich, antisemitisch, islamistisch oder linksextrem motivierte Körperverletzungen zu verstehen. Ein Übergriff kann auch in Fällen massiver Bedrohung oder Ehrverletzung gegeben sein.

Bundesamt für Justiz
Telefon: 0228 99410 5773
www.bundesjustizamt.de Suchwort: Härteleistung / Opferschutz

Täter - Opfer - Ausgleich

Als Täter-Opfer-Ausgleich wird ein Schlichtungsverfahren genannt, das vor allem Geschädigte einer Straftat durch professionelle Vermittlung zwischen Beschuldigten und Geschädigten helfen soll, das erlittene Unrecht zu bewältigen und dem oder der Beschuldigten eine Schadenswiedergutmachung ermöglicht. Voraussetzung ist das Einverständnis des oder der Geschädigten und der ernsthafte Wille des oder der Beschuldigten, Verantwortung für die Tat (die nicht zwangsläufig zur Anzeige gekommen sein muss) zu übernehmen.
Schlichtungsstellen gibt es im gesamten Stadtgebiet.

Am Wall 193
28195 Bremen
Telefon: 0421 79282891 (fachliche Leitung)
info@toa-bremen.de
www.toa-bremen.de