Die Polizei Bremen hat eine Internet-Seite.
Auf dieser Seite gibt es eine Stelle,
an der man eine Anzeige machen kann.
Das nennt man: Onlinewache.
Man spricht es so: On-lein Wache.
Sie sehen, dass jemand ein Fahrrad klaut.
Oder jemand wirft mit einem Stein ein Fenster kaputt.
Das ist eine Straftat.
Wenn Sie eine Straftat sehen,
dann sind Sie Zeuge einer Straftat.
Jemand macht Ihr Fenster kaputt.
Oder jemand klaut Ihr Fahrrad,
dann sind Sie: Opfer einer Straftat.
Opfer und Zeugen einer Straftat können über die Onlinewache
eine Anzeige schreiben.
Das nennt man: Strafanzeige erstatten.
Welche Strafanzeigen können Sie auf der Onlinewache machen?
Diebstahl kann sein
Sachbeschädigung kann sein
aber kein
Bald gibt es noch mehr Strafanzeigen,
die Sie über die Online-Wache erstatten können.
Eine Straftat passiert an einem Ort.
Diesen Ort nennt man: Tat-Ort.
Wenn die Straftat in Bremen passiert ist,
arbeitet die Polizei Bremen an der Straftat.
Wenn die Straftat an einem anderen Tat-Ort passiert ist,
dann gibt die Polizei Bremen Ihre Strafanzeige an eine andere Polizei,
oder Sie melden sich bei der Polizei in einem anderen Bundes-Land
In Ihrer Strafanzeige steht zum Beispiel Ihr Name
und wo Sie wohnen.
In der Strafanzeige steht auch welche Straftat Sie gesehen haben.
Die Polizei Bremen bekommt die Strafanzeige von Ihnen.
Sie müssen auch einen extra Zettel ausfüllen.
Diesen Zettel nennt man: Strafantrag.
Den Strafantrag finden Sie auf der Onlinewache.
Sie können den Strafantrag auf ihrem Computer speichern.
Das nennt man: herunterladen.
Sie müssen den Strafantrag:
Sie können die Strafanzeige und den Strafantrag
an die Polizei Bremen senden.
Das machen Sie über die Onlinewache der Polizei Bremen.
Das nennt man: hochladen.
Nachdem Hochladen bekommen Sie eine Info von der Online-Wache.
In der Info steht:
Die Polizei Bremen hat Ihre Straf-Anzeige
und Ihren Straf-Antrag bekommen.
Jede Strafanzeige bekommt eine Nummer.
Die Nummer nennt man: Akten-Zeichen.
Sie bekommen das Akten-Zeichen später.
In einem Notfall müssen Sie
sofort die Telefonnummer 110 anrufen.
Zum Beispiel, bei einem Autounfall.
Sie dürfen nicht erst über die Online-Wache schreiben.
Sie müssen eine Strafanzeige machen,
wenn Sie eine Straftat sehen.
Wenn Sie das nicht tun, machen Sie sich strafbar.
Straftaten sind auch:
Sie haben das Recht nichts der Polizei zu sagen, wenn:
Die Adresse hat der Computer,
damit Sie das Internet nutzen können.
Die nennt man: IP-Adresse
Man spricht es so: Ei-Pi-Adresse.
Die Polizei kann Ihre IP-Adresse sehen.
Die Polizei kann Ihre IP-Adresse speichern.
Mit der IP-Adresse kann die Polizei Sie finden,
wenn Sie eine Straftat machen.
Was ist eine Daten-Schutz-Erklärung?
IP-Adressen sind Daten von Ihrem Computer.
Es gibt Gesetze, was die Polizei mit den Daten machen darf.
Das nennt man: Daten-Schutz-Erklärung.
Die Daten-Schutz-Erklärung finden Sie auf der Internet-Seite
von der Polizei Bremen.
Lesen Sie bitte die Daten-Schutz-Erklärung.
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Seit dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.