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Onlinewache der Polizei Bremen

Willkommen bei der Onlinewache der Polizei Bremen

Kurzvorstellung in leichter Sprache

Die Polizei Bremen hat eine Internet-Seite.
Auf dieser Seite gibt es eine Stelle,
an der man eine Anzeige machen kann.
Das nennt man: Onlinewache.
Man spricht es so: On-lein Wache.
Sie sehen, dass jemand ein Fahrrad klaut.
Oder jemand wirft mit einem Stein ein Fenster kaputt.
Das ist eine Straftat.
Wenn Sie eine Straftat sehen,
dann sind Sie Zeuge einer Straftat.
Jemand macht Ihr Fenster kaputt.
Oder jemand klaut Ihr Fahrrad,
dann sind Sie: Opfer einer Straftat.
Opfer und Zeugen einer Straftat können über die Onlinewache
eine Anzeige schreiben.
Das nennt man: Strafanzeige erstatten.

Welche Strafanzeigen können Sie auf der Onlinewache machen?

  • Strafanzeigen zu Diebstahl.
  • Strafanzeigen zu Sach-Beschädigung.

Diebstahl kann sein

  • Fahrrad-Diebstahl
  • Diebstahl an Fahrzeugen
  • Diebstahl aus Fahrzeugen
  • Taschen-Diebstahl
  • Diebstahl aus einer Tasche

Sachbeschädigung kann sein

  • wenn ene Sache von Ihnen kaputt gemacht wurde
  • wenn eine Sache von Ihnen zerstört wurde

aber kein

  • Verkehrs-Unfall
  • Verkehrs-Unfall-Flucht

Bald gibt es noch mehr Strafanzeigen,
die Sie über die Online-Wache erstatten können.

Eine Straftat passiert an einem Ort.
Diesen Ort nennt man: Tat-Ort.
Wenn die Straftat in Bremen passiert ist,
arbeitet die Polizei Bremen an der Straftat.
Wenn die Straftat an einem anderen Tat-Ort passiert ist,
dann gibt die Polizei Bremen Ihre Strafanzeige an eine andere Polizei,
oder Sie melden sich bei der Polizei in einem anderen Bundes-Land

In Ihrer Strafanzeige steht zum Beispiel Ihr Name
und wo Sie wohnen.
In der Strafanzeige steht auch welche Straftat Sie gesehen haben.
Die Polizei Bremen bekommt die Strafanzeige von Ihnen.
Sie müssen auch einen extra Zettel ausfüllen.
Diesen Zettel nennt man: Strafantrag.
Den Strafantrag finden Sie auf der Onlinewache.
Sie können den Strafantrag auf ihrem Computer speichern.
Das nennt man: herunterladen.

Sie müssen den Strafantrag:

  • ausfüllen
  • ausdrucken
  • unterschreiben
  • einscannen

Sie können die Strafanzeige und den Strafantrag
an die Polizei Bremen senden.
Das machen Sie über die Onlinewache der Polizei Bremen.
Das nennt man: hochladen.

Nachdem Hochladen bekommen Sie eine Info von der Online-Wache.
In der Info steht:
Die Polizei Bremen hat Ihre Straf-Anzeige
und Ihren Straf-Antrag bekommen.
Jede Strafanzeige bekommt eine Nummer.
Die Nummer nennt man: Akten-Zeichen.
Sie bekommen das Akten-Zeichen später.

Im Notfall

In einem Notfall müssen Sie
sofort die Telefonnummer 110 anrufen.
Zum Beispiel, bei einem Autounfall.
Sie dürfen nicht erst über die Online-Wache schreiben.

Sie machen sich strafbar, wenn:*

  • Sie der Polizei sagen: Ich habe eine Straftat gemacht.
    Aber Sie haben keine Straftat gemacht.
  • Sie jemandem zu Unrecht die Schuld für eine Straftat geben, der keine Schuld hat.

Sie müssen eine Strafanzeige machen,
wenn Sie eine Straftat sehen.
Wenn Sie das nicht tun, machen Sie sich strafbar.

Straftaten sind auch:

  • jemand plant eine Straftat.
  • Sie helfen jemandem bei einer Straftat.
  • Sie hindern die Polizei daran jemanden festzunehmen, der eine Straftat begangen hat.

Sie haben das Recht nichts der Polizei zu sagen, wenn:

  • Sie selbst eine Straftat gemacht haben.
  • Oder eine Person aus ihrer Familie eine Straftat gemacht hat.

Jeder Computer hat eine Adresse.

Die Adresse hat der Computer,
damit Sie das Internet nutzen können.
Die nennt man: IP-Adresse
Man spricht es so: Ei-Pi-Adresse.
Die Polizei kann Ihre IP-Adresse sehen.
Die Polizei kann Ihre IP-Adresse speichern.
Mit der IP-Adresse kann die Polizei Sie finden,
wenn Sie eine Straftat machen.
Was ist eine Daten-Schutz-Erklärung?
IP-Adressen sind Daten von Ihrem Computer.
Es gibt Gesetze, was die Polizei mit den Daten machen darf.
Das nennt man: Daten-Schutz-Erklärung.
Die Daten-Schutz-Erklärung finden Sie auf der Internet-Seite
von der Polizei Bremen.

Lesen Sie bitte die Daten-Schutz-Erklärung.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Seit dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.