wenn Sie oder andere in Not sind,
wenn Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat oder eines Verkehrsunfalls sind,
wenn Sie Hinweise zu aktuellen Fahndungen geben können,
wenn Sie verdächtige Beobachtungen machen, die polizeilich überprüft werden sollten.
Zentralruf Polizei Bremen
Wählen Sie 0421 362-0
wenn Sie die Polizei benötigen, aber nicht sofort,
wenn Sie eine bestimmte Dienststelle erreichen möchten,
wenn Sie polizeiliche Auskünfte wünschen.
W-Fragen: | Was wir von Ihnen wissen wollen: |
---|---|
Wo? | Genaue Bezeichnung der Örtlichkeit |
Was? | Art des Ereignisses |
Wann? | Genaue Zeit des Ereignisses |
Wieviele? | Anzahl der beteiligten oder verletzten Personen |
Wer? | Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer |
Achtung: Eine wissentliche (vorsätzliche) missbräuchliche Nutzung der Notrufnummer kann strafrechtlich verfolgt werden.
Bitte beantworten Sie in Ruhe die Fragen unserer erfahrenen Polizistinnen und Polizisten am Notruf.
Legen Sie nicht gleich wieder auf - ein Einsatzfahrzeug ist bei dringenden Ereignissen schon unterwegs, während Sie noch telefonieren! Die Fragen verzögern nicht die Ankunft eines Streifenwagens und können für die eintreffenden Einsatzkräfte hilfreich sein, um schnell handeln zu können.
Auch die Bewohnerinnen und Bewohner des Bremer Umlandes, die eine Bremer Vorwahl haben, landen, wenn sie "110" wählen, beim Notruf der Polizei in Bremen. Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, informieren Sie sich bitte über die Telefonnummer Ihres zuständigen Polizeirevieres und rufen Sie dieses direkt an. Das gewährleistet eine schnellere Reaktionszeit der Polizei, da Sie nicht erst weiter verbunden werden müssen.
Wenn Sie die "110" über Ihr Mobiltelefon wählen, kann es sein (je nachdem, welchen Anbieter Sie nutzen), dass Sie mit der Feuerwehr "112", verbunden werden oder umgekehrt (Sie wählen "112" und werden mit "110" verbunden).
Alle Mitarbeitenden der Polizei Bremen bemühen sich, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich zu bearbeiten. Die Polizei Bremen hat sich selbst einen sogenannten 8-Minuten-Standard auferlegt. Dieser Standard gilt jedoch nicht für alle Einsätze, sondern nur für die wirklich dringenden Einsätze, wie schwere Verkehrsunfälle, Straftaten gegen das Leben, Einbrüche mit Tätern vor Ort usw..
Alle anderen Einsätze werden ebenfalls schnellstmöglich bearbeitet, nur eben ohne zeitliche Standardvorgabe.