Was finden Sie auf der Internet-Seite der Polizei.
Aber: Die meisten Infos gibt es leider
noch nicht in Leichter Sprache.
Wenn Sie eine Frage haben,
können Sie uns die Frage schicken.
Dafür gibt es ein Formular.
Sie möchten der Polizei eine Mail schicken:
Dann klicken Sie: hier
.
Neue Infos und Berichte von der Polizei an die Presse.
Dort steht auch, wenn wir Personen oder Dinge suchen.
Und wenn es Veranstaltungen gibt.
Zum Beispiel, wenn die Polizei sich vorstellt.
.
.
Der Punkt Rat und Hilfe:
Hier steht viel, was Sie tun können.
Besonders, dass es wenig Verbrechen gibt.
Zum Beispiel, dass niemand bei Ihnen einbricht.
Oder wie Sie Ihr Fahrrad schützen.
Und wo es Beratung zur Vorbeugung gibt.
Der Jung und Alt:
Hier finden Sie Infos, die für viele alte und ältere Menschen wichtig sind.
Zum Beispiel: was man tun soll, wenn man überfallen wird.
Oder wo es Hilfen für ältere Menschen gibt.
Hier stehen auch besondere Angebote für ältere Menschen.
Zum Beispiel Vorträge zum Thema Sicherheit.
Hier sind die Themen für jüngere Menschen:
für Kinder und Jugendliche.
Da ist zum Beispiel Sicherheit im Internet wichtig.
Oder was ist bei Handys zu beachten.
Dort steht auch viel zum Thema Jugend-Schutz.
Oder zu Alkohol oder Waffen.
Aber auch zu Graffiti, den Malereien an Wänden.
Auch Eltern und Lehrer finden hier viele Hilfe und Infos.
Der Punkt Fahndung:
Hier finden Sie Informationen über Personen
die von der Polizei vermisst werden.
Der Punkt Berufs-Einstieg:
Hier finden Sie Infos,
wenn Sie bei der Polizei arbeiten möchten.
Zum Beispiel,
wenn Sie eine Ausbildung bei der Polizei machen möchten.
Auf der Seite gibt es einen Film über den Beruf:
Polizei-Beamter.
Und es gibt Infos darüber, wen wir einstellen.
Der Punkt Dienst-Stellen:
Hier finden Sie, wo es Polizei-Stationen in Bremen gibt.
Und für welche Stadt-Teile und Gegenden diese da sind.
Dort steht auch, wann die Polizei dort offen hat.
Der Punkt Verkehr:
Dort stehen Infos zum Verkehr.
Zum Beispiel, Infos zur Sicherheit auf der Straße
Oder was man bei einem Unfall macht.
Oder Infos zur Umwelt-Zone.
Der Punkt Wasser-Schutz:
Dieser Punkt ist von der Wasser-Schutz-Polizei Bremen.
Hier steht alles zur Schiff-Fahrt.
Zum Beispiel Infos zum Schiff-Führer-Schein.
Oder Tipps zum Kauf von Booten und Schiffen.
Bei der Onlinewache können sie eine Online-Anzeige machen. Eine kurze Vorstellung der Onlinewache finden Sie hier
Wie Sie die Onlinewache nutzen können, erklären wir Ihnen hier
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.