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Polizei Bremen in Leichter Sprache

Herzlich willkommen. Das ist die Internet-Seite von der Polizei Bremen.

Bei der Polizei Bremen arbeiten etwa

  • 2.400 Polizisten und Polizistinnen.
  • 540 andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Sie sorgen für die Sicherheit in Bremen.

Dafür gibt es verschiedene Abteilungen:

  • der Präsidialstab
  • die Direktion Einsatz
  • die Direktion Kriminalpolizei
  • die Zentrale Polizeidirektion

Wir erklären die Abteilungen weiter unten.

Das tun Sie im Notfall

Rufen Sie im Notfall sofort die Polizei an.
Die Telefon-Nummer ist: 110

So machen Sie eine Anzeige

Eine Anzeige ist kein Notfall.
Wählen Sie für eine Anzeige nicht die 110.
So können Sie eine Anzeige machen:

  • im Polizei-Revier
  • am Telefon
  • im Internet

Anzeige im Polizei-Revier:

Sie können Ihre Anzeige direkt in einem Polizei-Revier machen.
Es gibt ein Polizei-Revier in diesen 3 Stadtteilen:

  • Revier Innenstadt neben dem Hauptbahnhof:
    Beim Handelsmuseum 1
    28195 Bremen
    Öffnungs-Zeiten:
    Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr.
    Samstag von 10 Uhr bis 18 Uhr.
  • Polizeipräsidium Bremen in der Vahr:
    In der Vahr 76
    28329 Bremen
    Öffnungs-Zeiten:
    Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr.
    Samstag von 10 Uhr bis 20 Uhr.
  • Revier Vegesack:
    Kirchheide 51
    28757 Bremen
    Öffnungs-Zeiten:
    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
    von 8 Uhr bis 20 Uhr.
    Mittwoch und Samstag von 8 Uhr bis 16 Uhr.

Anzeige am Telefon:

Sie können auch eine Anzeige am Telefon machen.
Wählen Sie dafür nicht die 110.
Die Telefon-Nummer ist: 0421 362 12 700
Telefon-Zeiten für Anzeigen:
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 20 Uhr.
Samstag von 9 Uhr bis 17 Uhr.

Anzeige im Internet:

Sie können auch eine Anzeige im Internet machen,
wenn es um diese Themen geht:

  • Fahrrad-Diebstahl
  • Auto-Diebstahl oder Diebstahl von Sachen aus dem Auto.
  • Diebstahl von Sachen, die sie unterwegs dabei hatten.
  • Sachbeschädigung
  • Hass im Internet

Dafür gibt es die Onlinewache

Sie finden die Onlinewache hier.

Was macht der Präsidialstab?

Hier arbeiten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für die Leitung von der Polizei.
Diese Abteilung gibt Tipps an die Leitung.
Und sie gibt Infos über die Polizei Bremen an Reporter und alle anderen Menschen.
Hier arbeiten auch Ansprechpartner und Beauftragte für besondere Themen.
Zum Beispiel der Beauftragte für Datenschutz.

Was macht die Direktion Einsatz?

Hier arbeiten die Polizisten und Polizistinnen, die überall in Bremen unterwegs sind.
Sie verfolgen Straftaten und andere Dinge, die gegen das Gesetz sind.
Sie sorgen für die Sicherheit in Bremen.

Die Abteilung hat verschiedene Aufgaben-Bereiche:

  • Lagezentrum: Das ist die Telefon-Zentrale von der Polizei. Hier kommt Ihr Anruf an, wenn Sie die 110 wählen.
  • Wasserschutz: Hier geht es um die Sicherheit auf dem Wasser, am Wasser, in Häfen und auf Schiffen.
  • Verkehr: Hier geht es um Sicherheit auf den Straßen.
  • Bereitschaftspolizei: Hier geht es um besondere Aufgaben. Zum Beispiel Einsätze bei Demos, Fußball-Spielen oder mit der Polizei in anderen Bundes-Ländern.
  • Regionale Abteilungen: Das sind die Abteilungen von der Polizei, die für die verschiedenen Bereiche in Bremen zuständig sind. Es gibt die Abteilungen Mitte / Süd und Ost und Nord / West.

Was macht die Direktion Kriminalpolizei?

Das ist das Landeskriminalamt.
Der kurze Name ist LKA.
Das LKA kennt sich besonders gut damit aus, Straftaten zu verhindern und Fälle zu lösen.
Die Polizisten und Polizistinnen im LKA

  • helfen bei Ermittlungen.
  • arbeiten in Spezialeinheiten.
  • sind bei Gewalt-Straftaten zuständig.
  • sind bei Straftaten von Banden, mit Drogen oder Autos zuständig.
  • sind bei Straftaten mit Geld und Eigentum zuständig.
  • schützen den Staat vor Gefahren wie Terrorismus oder Straftaten gegen Politiker und Parteien.
  • arbeiten mit in den Abteilungen Mitte / Süd und Ost und Nord / West.

Was macht die Zentrale Polizeidirektion?

Das ist die Verwaltung von der Polizei.
Die Zentrale macht Regeln und Pläne für die Arbeit.
Sie achtet auf das Geld von der Polizei Bremen.
Sie kümmert sich um Bewerbungen und Ausbildung.
Sie ist für alle zuständig, die bei der Polizei Bremen arbeiten.
Sie kümmert sich um Ausrüstung, Material und Fahrzeuge.
Sie kümmert sich auch um Computer, Internet, Telefon und Technik.

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Der Text in Leichter Sprache ist von:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2025.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen, die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.