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Die Welt bewegt sich und wir halten Schritt!

Wir legen Wert auf unser Einstellungsverfahren, durch das wir versuchen, genau die Richtigen zu finden.
Unsere Bestenauslese erfolgt nicht über einen festgelegten Notendurchschnitt, sondern über ein Prüfungsverfahren nach unseren Maßgaben.

Wir suchen diejenigen,

  • die Teamfähigkeit verstehen und auch leben
  • die keine Berührungsängste mit anderen Menschen haben, wenn es darum geht, für Recht und Gesetz einzustehen und sich dabei neutral zu verhalten.

Im Gegensatz dazu verzichten wir auf eine Mindestgröße sowie auf ärztliche Atteste bereits zu Beginn der Onlinebewerbung. Sie müssen außerdem nicht zwingend die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wir möchten uns der kulturellen Vielfältigkeit Bremens anpassen und die Anzahl von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit Migrationshintergrund weiterhin vergrößern.

Eine Höchstaltersgrenze für den Einstieg in den Polizeivollzugsdienst gibt es nach der Bremischen Polizeilaufbahnverordnung nicht, allerdings finden sich die Schranken für die Einstellung in der Bremischen Landeshaushaltsordnung.

Voraussetzungen für die Einstellung bei der Polizei Bremen:

Sie verfügen am Tag der Einstellung über:

  • die Hochschul- oder Fachhochschulreife oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand, der Ihnen den Bremischen Hochschulzugang eröffnet
    oder
  • verfügen über einen mittleren oder als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss sowie über eine abgeschlossene Berufsausbildung von mind. zwei Jahren mit einer entsprechenden Berufserfahrung von mindestens drei Jahren
  • sowie über einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der vorausgegangenen letzten drei Jahre. (Zur Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung ist nach Bestehen des Auswahlverfahrens in der Polizei Bremen der Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife durch eine Einstufungsprüfung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung erforderlich.),
  • sind im Besitz der uneingeschränkten Fahrerlaubnis B (die uneingeschränkte Klasse B muss spätestens bis zum Ende des 1. Semesters vorliegen),
  • verfügen über eine gute körperliche Fitness sowie die für den Polizeidienst notwendige Fähigkeiten und geistige Eignung,
  • besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Ausnahmen für ausländische Mitbürger_innen aus Nicht-EU-Staaten sind möglich),
  • gewährleisten jederzeit, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten,
  • sind nicht gerichtlich bestraft bzw. gegen Sie ist zum Zeitpunkt der Einstellung kein offenes Strafverfahren anhängig.

Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen einen Nachweis über mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache in Form des Goethe-Zertifikats C1 oder vergleichbar. Dieser ist den Bewerbungsunterlagen mit beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus in einem Eignungsauswahlverfahren.

Wir freuen uns demnächst auf Ihre Bewerbung!

Bewerbungsformular für den Polizeivollzugsdienst