Sie verfügen am Tag der Einstellung über:
Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen einen Nachweis über mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache in Form des Goethe-Zertifikats C1 oder vergleichbar. Dieser ist den Bewerbungsunterlagen mit beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus in einem Eignungsauswahlverfahren.
Nach erfolgreichem Bestehen des Einstellungs- und Auswahlverfahrens bei der Polizei Bremen
müssen Sie noch eine Einstufungsprüfung an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung ablegen.
Sie können für die Einstufungsprüfung zugelassen werden, wenn Sie unser Eignungsauswahlverfahren erfolgreich bestanden haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung:
Weiterhin müssen Sie über einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der letzten drei Jahre verfügen.
Bewerbungshinweis
Über unsere Einstellungsberatung erfahren Sie das Bewerbungsfristende für die Zulassung zur Einstufungsprüfung.
TIPP:
Bewerben Sie sich frühzeitig* zur Polizei Bremen und Ortspolizeibehörde Bremerhaven, damit uns auch die Zeit bleibt, Sie rechtzeitig im Verfahren zu berücksichtigen.
*Eine Bewerbung
Sollten gegen Sie bereits einmal polizeiliche oder gerichtliche Ermittlungen geführt worden sein, dann fügen Sie bitte zu Ihren Angaben im Bewerbungsonlineformular eine persönliche Stellungnahme (unter Benennung des Aktenzeichens und der ermittelnden Staatsanwaltschaft/des Gerichtes) Ihrer Bewerbung hinzu. Aus dieser sollten der Tathergang, Ihre Rolle, Ihr Alter zum damaligen Zeitpunkt und das Verfahrensergebnis hervorgehen. Im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung wird hiernach über die weitere Zulassung zum Verfahren entschieden.
Bei aktuell gegen Sie gerichtete Ermittlungsverfahren benennen Sie uns bitte nur die Tatzeit, den Tatvorwurf, Ihre Rolle sowie den Stand des Verfahrens.
Bei einem ausländischen Bildungsabschluss ist die Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit vorzulegen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Ihr Abschlusszeugnis aus dem Ausland sowie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Abschlusszeugnisses (bei nicht deutscher Sprache) bei.
Bewerberinnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, benötigen einen Nachweis über mindestens Kenntnisse der deutschen Sprache in Form des Goethe-Zertifikats C1 oder vergleichbar. Dieser ist den Bewerbungsunterlagen mit beizufügen. Eine Prüfung hinsichtlich ausreichender Sprachkompetenzen in Wort und Schrift erfolgt darüber hinaus in einem Eignungsauswahlverfahren.
Sie haben Tätowierungen?
Dann bitten wir Sie, uns Fotos und eine Beschreibung zur Bedeutung der Bilder Ihrer Bewerbung beizufügen. Nur so können wir im Hinblick auf die zu erfüllenden Zulässigkeitsvoraussetzungen im Einzelfall über Ihre Bewerbung entscheiden.