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Sie können Anzeigen entweder vor Ort an den Standorten Vegesack, Innenstadt (neben dem Hauptbahnhof) und Polizeipräsidium aufgeben, telefonisch über die telefonische Anzeigenaufnahme und für ausgewählte Delikte auch online über die Onlinewache.

Anzeigen können Sie vor Ort zu folgenden Öffnungszeiten aufgeben:

Revier Vegesack
Kirchheide 51
28757 Bremen
Dienstag bis Donnerstag: 10 bis 18 Uhr
Montag und Freitag: 9 bis 17 Uhr
Samstag: 10 bis 16 Uhr

Polizeipräsidium Bremen
In der Vahr 76
28329 Bremen
Dienstag bis Donnerstag: 10 bis 18 Uhr
Montag und Freitag: 9 bis 17 Uhr
Samstag: 10 bis 16 Uhr

Revier Innenstadt (neben dem Hauptbahnhof)
Beim Handelsmuseum 1
28195 Bremen
Dienstag bis Donnerstag: 10 bis 18 Uhr
Montag und Freitag: 9 bis 17 Uhr
Samstag: 10 bis 16 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab online hier einen Termin zu vereinbaren: Online Terminvergabe
Bitte haben Sie Verständnis, dass es in Ausnahmefällen dennoch zu Wartezeiten kommen kann.

Telefonische Anzeigenaufnahme
Die telefonische Anzeigenaufnahme erreichen Sie unter der Rufnummer 0421 362-12700.
Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
Samstag: 9 bis 17 Uhr

Onlinewache
Wenn Sie einen Fahrrad-Diebstahl, eine Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug, eine allgemeine Sachbeschädigung, einen Dokumentendiebstahl oder einen Taschendiebstahl anzeigen möchten, können Sie das online über die Onlinewache machen.

Verstoß gegen Ballastwasser-Vorschriften: Sicherheitsleistungen gegen Kapitän und Offizier eingezogen

(15.07.2024)

Ort: Bremerhaven
Zeit: 10.07.24 – 13.07.24

Bei einer routinemäßigen Kontrolle eines unter der Flagge Maltas fahrenden Containerschiffes wurde vergangene Woche in Bremerhaven ein schwerwiegender Verstoß gegen die Vorschriften des Ballastwasserübereinkommens festgestellt. Am Samstag ahndete die Wasserschutzpolizei Bremen zudem ein Umweltverstoß im Sportboothafen Bremerhaven.

Die Überprüfung erfolgte am 10. Juli 2024 an der Stromkaje. Nach den Eintragungen im Ballastwasser-Tagebuch hatte das Schiff Ende Juni etwa 900 Tonnen unbehandeltes Ballastwasser in die Ostsee eingeleitet. Der Vorfall ereignete sich am 26. Juni 2024 im deutschen Hoheitsgebiet nördlich der Insel Rügen. Aufgrund dieses Verstoßes hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie gegen den verantwortlichen Kapitän und den Ersten Nautischen Offizier des Schiffes Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 52.000 Euro angeordnet. Diese wurden am vergangenen Freitag eingezogen. Das Ballastwasserübereinkommen zielt darauf ab, die Verbreitung invasiver Arten, Viren und Bakterien durch unbehandeltes Ballastwasser zu verhindern, das aus verschiedenen Meeresgebieten stammt. Die Einleitung unbehandelten Ballastwassers stellt eine ernsthafte ökologische Bedrohung dar und steht im Widerspruch zu internationalen Umweltschutzbestimmungen.

Am Samstagmittag registrierten Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizei Bremen an der Örtlichkeit Am Neuen Hafen eine Gewässerverunreinigung in Form eines Ölfilms. Um eine weitere Ausdehnung zu verhindern und die Verschmutzung aufzunehmen, wurde durch das Technische Hilfswerk eine Ölsperre errichtet. Laut Zeugenaussagen soll der Führer eines Motorboots die Flüssigkeit zuvor ins Gewässer geschüttet haben. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den 76-Jährigen wegen einer Gewässerverunreinigung dauern an.

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