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Rund um das Fahrrad

Bild von einem Fahrrad

Die Fahrradregistrierung

Die Fahrradregistrierung findet im Rahmen der Bürgersprechstunde der Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten statt.

Die Bürgersprechstunde der Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten ist immer dienstags von 10 bis 12 Uhr an folgenden Standorten:

  • Steintor
  • Neustadt (Schulstraße)
  • Obervieland
  • Woltmershausen
  • Huchting
  • Hemelingen
  • Weserpark
  • Tenever
  • Osterholz
  • Arbergen
  • Schwachhausen
  • Oberneuland
  • Horn
  • Borgfeld
  • Lesum
  • Marßel
  • Grambke
  • Blumenthal
  • Farge
  • Lüssum
  • Findorff
  • Walle
  • Gröpelingen

Was bedeutet Fahrradregistrierung?

Egal wie alt ein Fahrrad ist, bei der Registrierung geht es darum, die Daten der rechtmäßigen Eigentümer, der Eigentümerinnen mit den Daten des Fahrrades in eine Datenbank aufzunehmen. Diese Daten werden unter einer Nummer geführt, die auf einem Aufkleber am Fahrrad angebracht wird.
Die Polizei kann bei einer Überprüfung in wenigen Minuten feststellen, ob der/die Kontrollierte das Fahrrad rechtmäßig nutzt.
Auch wenn der Aufkleber nicht mehr am Fahrrad klebt, kann über die Rahmennummer oder andere einzigartige Merkmale, die bei der Registrierung aufgenommen wurden, der/die letzte Eigentümer, Eigentümerin benannt werden.
Wer das Fahrrad verkauft oder verschenkt, kann die Registrierung löschen lassen und der/die neue Eigentümer, Eigentümerin kann die Registrierung übernehmen. In diesem Fall muss erneut eine schriftliche Zustimmung zur Registrierung erfolgen, damit wir die Umschreibung vornehmen können.

Die Registrierung macht Sinn!
Registrierte Fahrräder sind für Diebe und Diebinnen eher uninteressant, weil ein Diebstahl leicht nachgewiesen werden kann.

Bringen Sie bitte zur Registrierung den Eigentumsnachweis für das Fahrrad, einen Ausweis und natürlich das Fahrrad mit.
Falls kein Eigentumsnachweis mehr vorhanden ist, können Sie den Registrierungsbogen als zukünftigen Fahrradpass und Nachweis nutzen.

Fahrradregistrierungsbogen (Ausdruck und Abgabe) (nicht barrierefreies PDF) (pdf, 91.3 KB)

Wir registrieren ebenso Fahrradanhänger, Rollatoren und Rollstühle.

Sicherung von Fahrrädern

Reifen , der an einem Fahrradständer angeschlossen ist, der Rest des Fahrrades fehlt
  1. Fahrradpass anlegen. Dieser ist beim Händler, an allen Polizeidienststellen und als APP für Smartphones oder I-Phones erhältlich. Die wichtigsten Daten werden notiert und können dazu beitragen, dass ein Fahrrad nach einem Diebstahl wieder zugeordnet werden kann. Beachten Sie bitte, dass die Daten zusätzlich in Ihren Unterlagen vermerkt sein sollten, falls Ihr Smartphone oder I-Phone abhanden kommt oder ein Programm auf Ihrem Gerät nicht einwandfrei funktioniert.
  2. Das Fahrrad registrieren lassen.
  3. Richtiges Anschließen mit einem VdS-geprüften Fahrradschloss.
    Nicht der Preis ist entscheidend, sondern die Verarbeitung!
    Das Gütesiegel VdS steht für Qualität und Zuverlässigkeit. Mit dem VdS-Gütesiegel versehene Schlösser wurden in den VdS-Laboratorien umfangreichen und strengen Tests unterzogen (Funktionssicherheit, Stabilität, Zuverlässigkeit, Handhabung). In vielen Einzelprüfungen werden zunächst Schnitt-, Zug- und Torisionsbelastbarkeit getestet. Danach wird das Schloss mit Werkzeugen (Bohrer, Säge, Schneidgerät) bearbeitet und muss diesen Einwirkungen standhalten. Wird dem Schloss das VdS-Siegel verliehen, kann es auch nicht mit Trick (z.B. einem Schlüssel, der dem Orginalschlüssel ähnelt) geöffnet werden.
    Deshalb empfiehlt die Bremer Polizei nur die VdS-zertifizierten Schlösser, da keine Herstellerinteressen hinter der Siegelvergabe stehen.
    Diese Schlösser sind ab 30 Euro zu erwerben. Sie können auch bedeutend mehr für ein Schloss, das nicht "sicher" ist, bezahlen!
    Das Fahrrad soll möglichst an einem fest montierten Gegenstand mit dem Rahmen und einem Reifen angeschlossen werden. Haben Sie Fahrradteile mit Schnellspannverschlüssen, diese bitte gesondert sichern. Meiden Sie Massenabstellplätze und einsame, unbeleuchtete Plätze.

Welches Schloss?

Schlösser, die das Siegel erhalten haben:

Bügelschlösser:
ABUS Granit X-Plus 54/160HB
Inter-Union proFEX 328/65863
Master Lock 8195 EURDPRO/LW
Master Lock 8238 EURDPRO
Master Lock 8278 min / 8279 U Lock

Kettenschlösser:
Master Lock 8239 EURDPRO

Weitere Informationen sind im Präventionszentrum der Polizei.

Schnäppchen?

Mit dem Slogan "Vorsicht beim Schnäppchenkauf! Billig kann teuer werden!" warnt die Polizei vor dem Ankauf von gestohlenen Fahrrädern. An einem gestohlenen Gegenstand kann man kein Eigentum erwerben. Wird ein billig erstandenes Zweirad als gestohlen erkannt, wird das Rad sichergestellt und der gezahlte Kaufpreis ist weg. Außerdem wird in einem solchen Fall von Amts wegen eine Anzeige wegen Hehlerei gegen den Verkäufer aber auch gegen den Käufer gefertigt.
Die Polizei Bremen rät deshalb: Finger weg von offensichtlich viel zu günstig angebotenen Fahrrädern!
Vor dem Kauf sollte man sich einen Eigentumsnachweis (Kaufquittung, Kaufvertrag) des Verkäufers, der Verkäuferin zeigen lassen. Ein anständigerer Verkäufer, eine anständige Verkäuferin hat nichts dagegen, wenn Sie sich vorab die Fahrraddaten notieren und die Angaben bei einem Polizeirevier überprüfen lassen.
Fahrradbesitzer und Fahrradbesitzerinnen, die ihre Fahrräder über Kleinanzeigen, auf Flohmärkten oder auf der Straße, in der Gaststätte usw. gekauft haben und Zweifel haben, ob es sich um ein gestohlenes Fahrrad handelt, können bei der Polizei eine Überprüfung nachholen.Tipps zum Fahrradkauf (nicht barrierefreies PDF) (pdf, 656 KB)