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Sie können Anzeigen entweder vor Ort an den Standorten Vegesack, Innenstadt (neben dem Hauptbahnhof) und Polizeipräsidium aufgeben, telefonisch über die telefonische Anzeigenaufnahme und für ausgewählte Delikte auch online über die Onlinewache.

Anzeigen können Sie vor Ort zu folgenden Öffnungszeiten aufgeben:

Revier Vegesack
Kirchheide 51
28757 Bremen
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 20 Uhr
Mittwoch und Samstag: 8 bis 16 Uhr

Polizeipräsidium Bremen
In der Vahr 76
28329 Bremen
Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
Samstag: 10 bis 18 Uhr

Revier Innenstadt (neben dem Hauptbahnhof)
Beim Handelsmuseum 1
28195 Bremen
Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
Samstag: 10 bis 18 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vorab online hier einen Termin zu vereinbaren: Online Terminvergabe
Bitte haben Sie Verständnis, dass es in Ausnahmefällen dennoch zu Wartezeiten kommen kann.

Telefonische Anzeigenaufnahme
Die telefonische Anzeigenaufnahme erreichen Sie unter der Rufnummer 0421 362-12700.
Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr
Samstag: 9 bis 17 Uhr

Onlinewache
Wenn Sie einen Fahrrad-Diebstahl, eine Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug, eine allgemeine Sachbeschädigung, einen Dokumentendiebstahl oder einen Taschendiebstahl anzeigen möchten, können Sie das online über die Onlinewache machen.

Polizei stoppt Autofahrer unter Drogeneinfluss

(19.04.24)

Ort: Bremen, Autobahnzubringer Überseestadt und Hemelingen
Zeit: 17. bis 18.04.24, 12 bis 18 Uhr

Einsatzkräfte, Ausbilder und angehende Polizistinnen und Polizisten führten in dieser Woche intensive Verkehrskontrollen durch. Dabei ging es vor allem um die Erkennung von unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrern und die fachspezifische Ausbildung von angehenden polizeilichen Multiplikatoren-Personen. Die Polizistinnen und Polizisten ahndeten diverse Verstöße.

Die Kontrollen wurden an den Autobahnzubringern Überseestadt und Hemelingen jeweils in den Nachmittagsstunden durchgeführt. Insgesamt überprüften 19 Kontrollteams unter anderem mit Unterstützung des Zolls in dieser Zeit 494 Fahrzeuge. 25 Personen mussten sich hierbei aufgrund des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Drogen einer Blutentnahme unterziehen. Einige Fahrzeugführer führten Cannabis in erlaubter Menge im Rahmen der Gesetzesregelung zum Eigenkonsum mit sich. Anschließende Drogenteste waren zumeist positiv, entsprechende Ordungswidrigkeitenanzeigen wurden gefertigt. Weiterhin waren elf Fahrer ohne eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis unterwegs, vier Verkehrsteilnehmer versuchten sich der Kontrolle zu entziehen. Außerdem stellten die Einsatzkräfte 21 Verkehrsordnungswidrigkeiten fest und sprachen 88 Verwarnungen aus. Aufgrund der Kontrollen staute sich der Verkehr teilweise.

Der Zoll beschlagnahmte zudem in einem Transporter insgesamt 57l E-Liquids, 22,5 kg Wasserpfeifentabak sowie 240 Dosen Snus. Der entstandene steuerliche Schaden wird auf mehrere tausend Euro geschätzt. Weiter entdeckten und beschlagnahmten die Fahnder gefälschte Steuerbanderolen. Die Ermittlungen der Zollfahndung gegen den Fahrer dauern an.

Die Ergebnisse der aktuellen Kontrollen sind ein Warnsignal und zeigen, wie wichtig diese Großkontrollen sind. Hauptunfallursache für viele Verkehrsunfälle ist die Beeinträchtigung durch psychoaktive Substanzen wie Alkohol, Drogen und bestimmte Medikamente. Die Polizei Bremen wird auch in Zukunft solche auf Drogenerkennung im Straßenverkehr angelegte Kontrollen durchführen.

Wer unter dem Einfluss von Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.

Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe).
Der Drogenkonsum kann bei einer Verkehrskontrolle vor Ort innerhalb kürzester Zeit mit Vortestgeräten zuverflässig im Schweiß, Speichel oder Urin festgestellt werden.

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+++ VERLÄNGERT +++ Bewerbungen für den Polizeivollzugsdienst zum Oktober 2024 sind bis zum 12.05.2024 möglich

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